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Öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Einbeziehungssatzung Aufstetten
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Einbeziehungssatzung Aufstetten der Stadt Röttingen gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB; Annahme- und Auslegungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Eine gesunde und bauliche Weiterentwicklung des Ortsteiles Aufstetten erfordert die Bereitstellung passender und den Bedürfnissen der Bauwilligen angepasste bebaubare Grundstücke. Das Flurstück mit der Nummer 61/2 im Ortsteil Aufstetten liegt im Außenbereich. Durch die Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird das Flurstück Nr. 61/2 im Ortsteil Aufstetten in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) einbezogen (Einbeziehungssatzung). Durch die Einbeziehungssatzung für das Flurstück mit der Nummer 61/2 wird das Baurecht für eine Wohnbebauung geschaffen. Die Schaffung von weiterer Wohnbebauungsmöglichkeit ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar.
Das Plangebiet ist durch die angrenzende dörfliche Nutzung geprägt. Die Fläche ist bereits als Mischgebiet Dorfgebiet (MD) im Flächennutzungsplan enthalten. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. Die Einbeziehungssatzung kann im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB erfolgen. Gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem förmlichen Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann. Aufgrund des vorliegenden Biotops und damit der Betroffenheit von Schutzgütern, wird jedoch eine Umweltprüfung durchgeführt, die Teil der Begründung wird. Eine Begründung nach § 2 a Satz 2 Nr. 1 BauGB ist zu erstellen.
Das Flurstück umfasst eine Fläche von 818 qm und wird wie folgt umgrenzt:
Im nördlichen Bereich von einem landwirtschaftlichen Weg mit der Flurnr. 1106 zum angrenzenden Acker hin, im westlichen Bereich mit der Gemeindestraße der Flurnr. 418/1, und anschließender Wohnbebauung, gleichwohl im südlichen Bereich mit einem Bauplatz im Innenbereich mit der Flurnr. 61/1 sowie im östlichen Bereich mit einer mit einem Wohnhaus bebauten Flurstücksnr. 59 und anschließender Wohnbebauung.
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs ohne Maßstab.
In seiner Sitzung am 24.04.2023 hat der Stadtrat Röttingen nach eingehender Beratung den Planentwurf der Einbeziehungssatzung Aufstetten in der Fassung vom 24.04.2023 gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Einbeziehungssatzung Aufstetten inklusive Begründung und Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zur Einbeziehungssatzung Aufstetten in der Fassung vom 24.04.2023 liegen in der Zeit vom
22.05.2023 bis 21.06.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen, Marktplatz 1, 1. OG, Zimmer 8, 97285 Röttingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Dienstag 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur Einsicht aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich geltend gemacht oder mündlich während der Dienstzeit zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung Aufstetten unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungssatzung Aufstetten nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Röttingen, 04.05.2023
Hermann Gabel
1. Bürgermeister
Hier können Sie die Unterlagen, die zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus ausliegen herunterladen:
- Artenschutzrechtliche Prüfung zur Einbeziehungssatzung Aufstetten in der Fassung des 24.04.2023 (PDF-Dokument, 3,18 MB, 04.05.2023)
- Einbeziehungssatzung Austetten mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung des 24.04.2023 (PDF-Dokument, 1,62 MB, 04.05.2023)
- Lageplan für den Berreich der Einbeziehungssatzung Aufstetten in der Fassung des 24.04.2023 (PDF-Dokument, 225,09 KB, 04.05.2023)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Stadt Röttingen -Bauamt-
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren
nach Art. 13 und 14 DSGVO
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlicher: Herr Hermann Gabel, Stadt Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.gabel@roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0
1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
Verantwortlicher: Herr Harald Thomas, Stadt Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.thomas@roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Einbeziehungssatzung Aufstetten“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
–– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
–– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
–– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)
4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
–– Stadtrat und/oder Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
–– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
–– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
–– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.
6. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplanes „Kapellenberg“ der Stadt Röttingen; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Röttingen hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes „Kapellenberg“ gefasst. Durch die Neuausweisung von WA-Flächen (Allgemeines Wohngebiet) im Bebauungsplan „Kapellenberg“ soll dem örtlichen Bedarf an Wohnbaugrundstücken nachgekommen werden. Die südliche Teilfläche des Plangebietes von ca. 0,5 ha ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt; die übrigen Flächen sind als landwirtschaftliche Fläche definiert. Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist der Flächennutzungsplan im Bereich der nördlichen Teilfläche von ca. 2,5 ha im Parallelverfahren zu ändern.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird für beide Verfahren durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kapellenberg“ mit einer Fläche von ca. 2,96 ha umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn.: 5562, 5564, 5566, 8090, 8426, 8426/2 und jeweils Teilflächen der Grundstücke mit den Flur-Nrn.: 5556, 5558, 5559, 5560 und 5567/1.
Der Bebauungsplan wird begrenzt
- im Westen vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinterer Laubberg“ mit den Wohngrundstücken mit den Flur-Nrn.: 8426/5, 8426/4, 5615/5, 5615/4, 5615/3 sowie vom Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laubbergsteige“, Bauteil 2, mit den Wohnbaugrundstücken mit den Flur-Nrn.: 5612, 5603/1, 5598/2, 5596/2, 5593 und 5617 (Akazienweg)
- im Norden von den landwirtschaftlichen Grundstücken mit den Flur-Nrn. 8426/3, 8428 und 8090/3,
- im Osten durch das landwirtschaftliche Flurstück mit der Flur-Nr. 8427 sowie den jeweils nördlichen Teilflächen der Flur-Nrn. 5560, 5559, 5558 und 5556 sowie dem landwirtschaftlichen Flurweg mit der Flur-Nr. 5570/2
- im Süden mit dem Wohnbaugrundstück mit der Flur-Nr. 5567 sowie der landwirtschaftliche Flurweg mit der Flur-Nr. 8426/2 und der südlichen Teilfläche des landwirtschaftlichen Flurstücks mit der Flur-Nr. 5567/1.
Der Flächennutzungsplan wird im nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans „Kapellenberg“ (ohne Flurstücke mit den Flur-Nrn. 5564 und 5566) im Parallelverfahren geändert.
In seiner Sitzung am 01.03.2021 hat der Stadtrat Röttingen nach Beratung die Vorentwürfe zu den beiden Bauleitplänen gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Entwürfe zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Röttingen und des Bebauungsplanes „Kapellenberg“, inklusive Begründung sowie der Grünordnungsplan und die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 22.02.2021 liegen in der Zeit
vom 19.03.2021 bis 19.04.2021
in der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen, Marktplatz 1, 1. OG, Zimmer 8, 97285 Röttingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Dienstag 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur Einsicht aus.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich geltend gemacht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Die Planentwurfsunterlagen können unten stehend eingesehen werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Röttingen, 03.03.2021
Hermann Gabel
1. Bürgermeister
Hier können Sie die Unterlagen, die zur öffentlichen Einsichtnahme im Rathaus ausliegen herunterladen:
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Kapellenberg" vom 22.02.2021 (PDF-Dokument, 770,98 KB, 16.03.2021)
Festsetzungen zum Vorentwurf vom 22.02.2021 (PDF-Dokument, 1,01 MB, 16.03.2021)
Begründung mit Umweltbericht zum Vorentwurf vom 22.02.2021 (PDF-Dokument, 3,21 MB, 16.03.2021)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Bebauungsplan "Kapellenberg“ (PDF-Dokument, 824,90 KB, 16.03.2021)
Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) für das SPA-Gebiet 6425-471 (PDF-Dokument, 239,26 KB, 16.03.2021)
6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan vom 22.02.2021 (PDF-Dokument, 1,08 MB, 16.03.2021)
Begründung zum Vorentwurf vom 22.02.2021 (PDF-Dokument, 3,10 MB, 16.03.2021)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlicher: Herr Hermann Gabel, Stadt Röttingen
Anschrift:Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.gabel(@)roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0
1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
Verantwortlicher: Herr Harald Thomas, Stadt Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.thomas(@)roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag der Stadtverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB). Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
–– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
–– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
–– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)
4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
–– Stadtrat und/oder Bauausschuss zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
–– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
–– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
–– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.
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