Die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die BÄV ist zuständig für
- Ärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemalige Regierungsbezirke Pfalz und Rheinhessen)
- Zahnärzte in Bayern und Rheinland-Pfalz (ehemaliger Regierungsbezirk Pfalz)
- Tierärzte in Bayern, Rheinland-Pflaz und dem Saarland.
Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes (Pflichtmitgliedschaft). Die Bayerische Ärzteversorgung wird aufgrund gesetzlicher Meldepflichten von den berufsständischen Kammern (z. B. Bayerische Landesärztekammer) über Kammerzu- und -abgänge informiert. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Bayerische Ärzteversorgung die im Mitgliedschaftserhebungsbogen genannten Angaben und Nachweise. Die Mitglieder sind zur Mitwirkung verpflichtet.
Aufgrund der im Mitgliedschaftserhebungsbogen gemachten Angaben können eventuelle satzungsgemäße Ausnahmen oder Befreiungen von der Pflichtmitgliedschaft geprüft werden. Mitglieder sind verpflichtet, die Bayerische Ärzteversorgung bei Änderungen ihrer Verhältnisse zu informieren.
Die Mitglieder der Bayerische Ärzteversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.