Ein Tiertransport von Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen, Ziegen und Geflügel in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland muss beim örtlich zuständigen Veterinäramt angemeldet werden.
Bei jedem Transport von Nutztieren oder Equiden sowie beim Reisen mit Equiden in einen anderen Mitgliedstaat oder ein Drittland ist eine amtstierärztliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Daneben muss für Equiden ein sogenannter Equidenpass mitgeführt werden.
Hierbei ist es unerheblich, ob die Tiere endgültig in das Ausland verbracht werden oder nur vorübergehend, wie z.B. im Rahmen einer Urlaubsreise oder eines Turniers.
Die von den Tieren dabei jeweils zu erfüllenden Tiergesundheitsanforderungen sind im Unionsrecht für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich festgelegt. Vor dem Transport und der Ausstellung einer entsprechenden Veterinärbescheinigung werden durch die zuständigen Behörden entsprechende Kontrollen durchgeführt, durch die eine Seuchenverschleppung ausgeschlossen werden soll. Hierzu zählen z.B. Identitätskontrollen, Dokumentenkontrollen sowie klinische Untersuchungen. Zusätzlich wird der geplante Transport nach Tierschutzgesichtspunkten überprüft.
Werden Tiere in Drittländer ausgeführt, sind die tiergesundheitlichen Anforderungen und Veterinärbescheinigungen der Empfängerstaaten zu beachten. Sie sind vom Tierhalter bei den Behörden der Empfängerstaaten oder deren Botschaften zu erfragen, soweit es keine bereits abgestimmten Veterinärbescheinigungen in TRACES NT für die geplante Verbringung gibt. Transporte sind rechtzeitig zu planen und der zuständigen Behörde rechtzeitig vorher anzuzeigen, damit alle notwendigen Untersuchungen oder Ähnliches durchgeführt werden können. Weiterhin sind die notwendigen Unterlagen vom Tierhalter vollständig auszufüllen. Die Zollvorschriften sind zu beachten.