Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Strahlenschutzregister, Beantragung einer Auskunft

Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.

Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

  • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
  • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
  • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
  • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

  • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
  • selbst eine betroffene Person sind

Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

  • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
  • Personendaten:
    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • Geburtsort
    • Geburtsdatum
  • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
  • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
  • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
  • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
  • Angaben über die zuständige Behörde
  • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

  • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
  • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
  • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

      • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
      • Sie sind selbst eine betroffene Person.

      • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
      • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
      • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
      • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
      • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
      • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

      Es gibt keine Frist.

        Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
        Gebühr: 78,52 EUR

        Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
        Gebühr: 12,72 EUR

        Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
        Gebühr: 228,93 EUR

        Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.

        Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven. (2 bis 4 Wochen)

        Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

        • Erforderliche Unterlage/n
          • ausgefüllter Online-Antrag
          • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
            • SSR-Nummer, falls vorhanden
            • Familienname
            • Vorname(n)
            • Geburtsname
            • akademischer Grad, falls vorhanden
            • Geburtsdatum
            • Geburtsort

        • § 170 Absatz 5 Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG)
        • Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

        Bundesamt für Strahlenschutz

        AdresseBundesamt für Strahlenschutz
        Willy-Brandt-Straße 5
        38226 Salzgitter
        +49 30 18333-0+49 30 18333-0
        +49 30 18333-1885+49 30 18333-1885

        Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

        Kontakt

        Stadt Röttingen
        Marktplatz 1
        97285 Röttingen
        Telefonnummer: 09338 9728-0
        Faxnummer: 09338 9728-49
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