Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Emissionshandel, Beantragung einer Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister

Sie können eine Emissionsgenehmigung, Emissionsberechtigung oder Auskunft aus dem Emissionshandelsregister beantragen.

Der EU-Emissionshandel reduziert auf marktwirtschaftlicher Basis den Ausstoß klimaschädlicher Gase in Europa. Durch festgelegte Höchstgrenzen erhalten Treibhausgas-Emissionen einen Preis, der sich am Markt bildet. Der Emissionshandel setzt so Impulse für Investitionen in klimaschonende Technologien.

Anlagenbetreiber benötigen zur Freisetzung von Treibhausgasen eine Genehmigung, die sog. Emissionsgenehmigung. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2013 nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) genehmigt worden sind, ist die BImSchG-Genehmigung zugleich die Emissionsgenehmigung. Mit der Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz von 2011 ist das Instrument der auf Antrag zu erteilenden gesonderten Emissionsgenehmigung eingeführt worden.

Wer verpflichtet ist, am Emissionshandel teilzunehmen und für den Betrieb seiner Anlage Emissionsberechtigungen (Emissionszertifikate) benötigt, ergibt sich aus der detaillierten Aufzählung von Tätigkeiten im Anhang 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes. Wer dennoch unsicher ist, ob seine Anlage unter das TEHG fällt, hat seit der Novelle des Gesetzes die Möglichkeit, das von der zuständigen Behörde entscheiden zu lassen. Dies betrifft die gesonderte Emissionsgenehmigung oder die Feststellung, dass eine Anlage nicht in den Anwendungsbereich des TEHG fällt.

Unternehmen wenden sich an ihre sonst zuständige Immissionsschutzbehörde und geben dort ihren Antrag auf Emissionsgenehmigung mit den nötigen Angaben ab.

Die Immissionsschutzbehörde bestätigt die Richtigkeit der Angaben, was die jeweilige Anlage betrifft, und gibt den Vorgang unmittelbar an das Bayerische Landesamt für Umwelt weiter.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt entscheidet und teilt dem Unternehmen mit, ob es sich als Teilnehmer am Emissionshandel wegen der nötigen Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt) in Berlin wenden muss.

Unternehmen können sich aber auch direkt an das Bayerische Landesamt für Umwelt wenden.

Alle übrigen Abläufe des Verfahrens werden von der DEHSt geregelt.

Die Termine werden auf der Internetseite des DEHSt veröffentlicht (siehe unter "Weiterführende Links").

Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.

Für den Vollzug des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in Deutschland ist fast ausschließlich die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt in Berlin zuständig. Dies betrifft u. a. die Zuteilung von Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen an die zur Teilnahme am EU-Emissionshandel verpflichteten Unternehmen, die Genehmigung der von diesen Unternehmen vorzulegenden Überwachungspläne und die Prüfung der jährlichen Emissionsberichte.

Für die Genehmigung zur Freisetzung von Treibhausgasen (Emissionsgenehmigung) bei stationären Anlagen sind die Länder zuständig.

Die DEHSt im Umweltbundesamt ist darüber hinaus für den Vollzug des BEHG zuständig. Das BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen und sorgt für die Bepreisung dieser Emissionen, soweit diese nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.Bitte erkundigen Sie sich beim DEHSt.

  • Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
  • Verordnung über das Landesamt für Umwelt (LfUV)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Umweltbundesamt

AdresseUmweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
+49 340 2103-0+49 340 2103-0
+49 340 2103-2285+49 340 2103-2285

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint