Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Förderschulen, Informationen über Mobile Sonderpädagogische Hilfen

Mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH) sind ein präventives Angebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die mobile sonderpädagogische Hilfe bietet ein Beratungsangebot für noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Kompetenzen, ihrer Persönlichkeit und für selbstständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Förderung und Unterstützung benötigen.

Mobile sonderpädagogische Hilfen werden geleistet in:

  • Familien
  • Kindertageseinrichtungen

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung und vorschulischen Förderung zusammenwirkenden Diensten ist entscheidend für eine bestmögliche Förderung im vorschulischen Bereich. Mobile sonderpädagogische Hilfen enden mit dem Schulbeginn des Kindes. 

Mobile sonderpädagogische Hilfen (MSH) werden in folgenden Bereichen angeboten:

  • Förderschwerpunkt Lernen
  • Förderschwerpunkt Sprache
  • Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Verhalten)
  • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  • Förderschwerpunkt Sehen (Sehschädigung und Blindheit)
  • Förderschwerpunkt Hören (Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit)
  • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
  • Autismus

Organisation der mobilen sonderpädagogischen Hilfe:

Die mobile sonderpädagogische Hilfe ist eine Aufgabe der fachlich entsprechenden Förderschulen. In der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe können nur Lehrkräfte für Sonderpädagogik, heilpädagogische Förderlehrerinnen und Förderlehrer oder sonstiges Personal zur heilpädagogischen Unterrichtshilfe tätig werden, die an der Förderschule beschäftigt sind. Die Förderschulen können mobile sonderpädagogische Hilfe nur in dem Umfang leisten, als ihnen hierfür im Rahmen der Klassenbildung Förderstunden beziehungsweise Lehrpersonal zugewiesen wurden. Die mobile sonderpädagogische Hilfe erfolgt kostenfrei.

  • Art. 22 Bayerisches Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • §§ 73 bis 76 Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung - F , VSO-F)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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