Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Schulverband, Organisation und Rechtsaufsicht

Ein Schulverband besteht, wenn sich mehrere Gemeinden verwaltungstechnisch zusammenschließen, um eine Schuleinrichtung gemeinsam zu führen.

Mit der Errichtung einer Grundschule oder Mittelschule für das Gebiet mehrerer Gemeinden oder Teilen davon (Verbandsschule) entsteht ein Schulverband aus den beteiligten Gemeinden, soweit nicht eine Regelung nach Art. 8 Abs. 3 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) getroffen ist oder die Aufwandträgerschaft einem Zweckverband gem. Art. 17 Abs. 1 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) übertragen wurde. 

Der Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt das Recht, Dienstherr von Beamten zu sein. Er ist Träger des Schulaufwands für die Verbandsschule.

Ein Schulverband entsteht kraft Gesetzes. Voraussetzung hierfür ist eine Rechtsverordnung der Regierung nach Art. 26 BayEUG, in der ein Schulsprengel für eine Grundschule oder Mittelschule festgelegt wird, der über das Gebiet einer Gemeinde hinausgeht. Mit der Auflösung der Verbandsschule erlischt der Schulverband.

Im Übrigen verweist Art. 9 BaySchFG weitgehend auf das Zweckverbandsrecht.

  • Art. 9 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
  • Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
  • Art. 26 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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