Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Kraftfahrzeug, Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bei technischen Abweichungen

Wenn Fahrzeuge von den Bau- oder Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen, dürfen sie nur in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde.

Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 16 bis 22, §§ 29, 32, 34, § 52 Abs. 3, 3a und 4, § 57a StVZO und von allen übrigen Vorschriften des Teils B der StVZO, sofern die Ausnahmen nicht anlässlich der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens (Zulassung) bzw. der Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragt sowie generell bei Kraftomnibussen zur gewerblichen Personenbeförderung.

Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Genehmigung von allen Vorschriften des Teils B der StVZO, sofern nicht die Zuständigkeit der Regierungen gegeben ist.

Die Genehmigung einer Ausnahme kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden können.

Bei Maß- und Gewichtsüberschreitungen ist z.B. Voraussetzung, dass der Transport einer unteilbaren Ladung die Verwendung eines Fahrzeugs erforderlich macht, das die üblichen Normen der StVZO hinaus geht.

keine

10,20 bis 511 EUR

  • TÜV-Gutachten
  • ggf. Fahrzeugpapiere
  • Bestätigung der Haftpflichtversicherung

  • § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Regierung der Oberpfalz

AdresseRegierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
+49 941 5680-0+49 941 5680-0
+49 941 5680-1199+49 941 5680-1199

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

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