Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Handwerksbetrieb, Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.

Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird. 

Vorausgesetzt wird, dass der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt seines Todes in die Handwerksrolle eingetragen war.

Die Fortführung des Betriebs muss bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Der Betriebsleiter muss unverzüglich bestellt werden. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

  • § 4 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HWO)
  • § 7 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Handwerkskammer für Unterfranken

AdresseHandwerkskammer für Unterfranken
Rennweger Ring 3
97070 Würzburg
+49 931 30908-0+49 931 30908-0
+49 931 30908-53+49 931 30908-53

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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