Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wesentlicher Faktor der Integration, weshalb der Freistaat Bayern in diesem Bereich die Durchführung vielfältiger Angebote fördert.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.
Gegenstand
Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.