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Käte Hamburger Kollegs, Beantragung einer Förderung
Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.
Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.
In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,
- eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten beziehungsweise Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
- durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
- eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
- internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten beziehungsweise Hochschulen einzubeziehen,
- die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln.
Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können eine Förderung bekommen für:
- Personalausgaben
- Leitung des Käte Hamburger Kollegs: Für die Vertretung der freigestellten Leitung des Kollegs kann eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben kann eine weitere Professur der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 101.100 EUR angesetzt werden.
- Fellows: Es können bis zu 10 Fellows beziehungsweise ihre Vertretung vorkalkulatorisch mit einer Besoldung bis zu W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Die Abrechnung dieser Personalausgaben erfolgt entweder durch Rechnung der abgebenden Hochschule an die Zahlungsempfängerin oder den Zuwendungsempfänger oder durch den Nachweis der Zahlung eines Stipendiums an den Fellow.
- Servicestab: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (beziehungsweise Postdocs), Projektmanagerinnen oder Projektmanager, Bürosachbearbeiterinnen oder Bürosachbearbeiter, Sekretariat und studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind mit den an der Hochschule üblichen Stunden- beziehungsweise Monatssätzen anzusetzen.
- Sächliche Verwaltungsausgaben:
- Ausgaben für Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Literatur, Post- und Fernmeldegebühren sowie Druckarbeiten dürfen vorkalkulatorisch mit bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben pauschal veranschlagt werden. Es besteht die Möglichkeit, Mittel zur Übersetzung bedeutender geisteswissenschaftlicher Werke mit Bezug zum jeweiligen Kollegprogramm zu beantragen. Nicht unter die oben genannten sächlichen Ausgabearten fallen weitere Sachausgaben, zum Beispiel für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Diese sind grundsätzlich zuwendungsfähig, aber nicht innerhalb der Pauschale.
- Reisekosten: Für Dienstreisen im Inland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz von bis zu 5 Prozent der Gesamtsumme der Personalausgaben veranschlagt werden. Für Dienstreisen ins Ausland kann ein vorkalkulatorischer Ansatz beruhend auf Schätzwerten pro Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler und Fellow vorgelegt werden.
Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:
- Deckblatt mit Projektbezeichnung, Postanschrift, Telefon und EMail der Einsenderin oder des Einsenders sowie den Angaben zu Gesamtkosten, Zuwendungsbedarf und Laufzeit
- Ausgangsfrage, Ziele und gesellschaftlicher Bedarf des geplanten Vorhabens
- Stand der Forschung und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, eigene Vorarbeiten, Datengrundlage, Abgrenzung zu früheren und laufenden nationalen und internationalen Forschungsarbeiten
- Darstellung von Kooperationspartnern in der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Beschreibung des eigenen Lösungsweges mit Untersetzung der anzuwendenden Methoden
- Zeit und Arbeitsgrobplanung
- tabellarische Finanzierungsübersicht
- Verwertungsplan inklusive wirtschaftlichen und wissenschaftlichtechnischen Erfolgsaussichten, Anschlussfähigkeit,
- Letter of Intent der Hochschule mit Erläuterungen zur Einbindung des Kollegs sowie gegebenenfalls zum Eigenanteil der Hochschule
Für die 2. Verfahrensstufe: Vollantrag bestehend aus AZA(P)-Antrag und ausführlicher Vorhabenbeschreibung mit folgenden Angaben:
- Zusammenfassung des Vorhabens
- Gesamtziel des Vorhabens
- Darstellung des Forschungsstandes
- ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans
- Einbindung in die Universität, beabsichtigte Kooperationen vor Ort
- wissenschaftliche Ergebnisse und Verwertungsplan
- konkrete Zeit und Finanzplanung (Balkenplan, Ressourcenplan)
Für Antragstellende der Förderlinie II kommt hinzu:
- Konzeption zur Zusammenarbeit zwischen beiden Wissenschaftsfeldern,
- Konkretion von Formaten zur transdisziplinären Zusammenarbeit
- Letter of Intent der Hochschule (siehe Skizze)
Das Antragsverfahren zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
- Sie reichen eine gemeinsame Projektskizze im Umfang von maximal 15 DINA4-Seiten (1,5-Zeilenabstand, Schriftform Arial, Größe mindestens 11 Punkt) beim Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V./DLR Projektträger) sowie über das PT-Outline-Portal ein.
- Neben der Erstellung der Projektskizze müssen Sie das PTOutline-Projektblatt ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Projektträger (PT) senden.
- Die Projektskizze wird unter Beteiligung externer Gutachterinnen oder Gutachtern im wettbewerblichen Verfahren nach folgenden Kriterien bewertet:
- Originalität und wissenschaftliche Qualität des Kollegprogramms unter Berücksichtigung der internationalen, interdisziplinären und universitären Bezüge,
- wissenschaftliche Qualifikation der oder des Antragstellenden,
- Perspektiven der interdisziplinären beziehungsweise transdisziplinären Zusammenarbeit,
- Internationalität des Forschungsvorhabens,
- Beitrag zur Profilbildung an der Universität,
- Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit/Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung von Wissenstransfer und Wissenschaftskommunikation,
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel.
Für die Förderlinie II kommen die folgenden, stark gewichteten Kriterien hinzu:
- wissenschaftliche Qualität der gemeinsamen transdisziplinären Forschungsfrage,
- Konzeption der transdisziplinären Zusammenarbeit inklusive von Formaten, die der Entwicklung einer gemeinsamen Forschungssprache, des gemeinsamen Forschungsaustauschs sowie einer gemeinsamen Publikationskultur dienen.
- Wenn Ihre Projektidee in der schriftlichen Begutachtung positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine Einladung zur Präsentation Ihrer Projektidee vor einem Gutachtendengremium. Wenn Ihre Projektidee in der Präsentation überzeugen konnte und somit positiv bewertet wurde, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrages (Stufe 2)
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Käte Hamburger Kollegs stellen Sie wie folgt:
- Die Antragstellung erfolgt online über das Portal "easyOnline".
- Rufen Sie das Internetportal "easyOnline" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens
- Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
- Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel
- Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan, bei Unternehmen inklusive Darstellung der Aufbringung des Eigenanteils
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
- Interessensbekundungsverfahren 3. Runde: 31.10.2023
- Skizzeneinreichung 3. Runde: 15.01.2024
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Abgabe: keine
- Erforderliche Unterlage/n
- Skizzenphase:
- Vorhabenskizze, Letter of Intent der Hochschule
- Projektblatt (easy-Online)
- Antragsphase:
- Vollantrag mit Vorhabenbeschreibung,
- Letter of Intent der Hochschule und AZA(P)-Antrag
- Skizzenphase:
- Richtlinie zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs vom 01.04.2019
- Änderungsbekanntmachung vom 16.02.2021
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" des BMBF
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
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