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Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
IT-Sicherheit, Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.
Als Kritische Infrastrukturen werden Organisationen und Einrichtungen bezeichnet, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.
Wenn Sie im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter anderem eine Kontaktstelle nennen, über die Sie jederzeit erreichbar sind. An diese Adresse schickt Ihnen das BSI verschiedene Informationen, zum Beispiel Warnungen zur IT-Sicherheit und Lageinformationen.
In der Regel verschickt das BSI Informationen während der üblichen Geschäftszeiten. In Ausnahmefällen sind dringende Warnungen auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich, also an Feiertagen, Wochenenden oder nachts.
Sie müssen eine Kontaktstelle benennen, wenn Ihre Organisation Kritische Infrastrukturen betreibt, das heißt:
- Sie gehören einem der folgenden Sektoren an:
- Energie
- Wasser
- Ernährung
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheit
- Finanz- und Versicherungswesen
- Transport und Verkehr
- Sie erbringen in diesen Sektoren Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde (Kritische Dienstleistungen).
- Sie erreichen oder überschreiten bestimmte, pro Sektor und für die jeweiligen Anlagen geltende Schwellenwerte. Zum Beispiel, wenn Ihre Anlagen eine bestimmte Menge Energie erzeugen können oder diese eine bestimmte Menge an Wasser gewinnen.
Die Kontaktstelle können Sie über das Melde- und Informationsportal des BSI benennen:
- Rufen Sie das Melde- und Informationsportal des BSI auf.
- Wenn Ihre Organisation bereits registriert ist, können Sie sich über „Login“ anmelden.
- Wenn nicht, können Sie den Registrierungsprozess über „Registrieren“ beginnen. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann per Post.
- Füllen Sie das Formular zur Benennung einer Kontaktstelle vollständig aus.
- Füllen Sie anschließend für jede Ihrer Infrastrukturen eine „Anlage 2“ aus.
- Anschließend können Sie Ihre Daten erneut prüfen und absenden.
- Nach dem Absenden können Sie Ihr Formular als PDF-Datei speichern. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an das KRITIS-Büro des BSI.
- Das BSI prüft Ihre Registrierung.
- Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Registrierung per E-Mail sowie nach Abschluss der Registrierung weiterführende Informationen und Unterlagen per Post
- Bei Fragen zum Registrierungsprozess können Sie sich an das KRITIS-Büro des BSI wenden. Bei technischen Fragen zum Meldeportal wenden Sie sich bitte an die Meldestelle im nationalen IT-Lagezentrum.
Hinweis: Wenn Sie keine Kontaktstelle benennen, kann das BSI die Registrierung selbst vornehmen und die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber informieren.
Sobald sie erstmalig oder erneut als Betreiberin oder Betreiber einer kritischen Infrastruktur gelten, müssen Sie spätestens am nächsten darauf folgenden Werktag eine Kontaktstelle benennen.
Das BSI erhebt keine Kosten für die Benennung der Kontaktstelle.
Die Bearbeitung Ihrer Meldung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Wenn Sie „Anlage 2“ ausfüllen, erklären Sie damit nicht, dass Sie Betreiberin oder Betreiber Kritischer Infrastruktur sind. Verwenden Sie die „Anlage 2“ auch dann, wenn Sie meinen, dass Sie nicht unter die Regelungen fallen. Das BSI nimmt die entsprechende Einteilung vor.
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen in der Regel keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
- § 8b Absatz 3 Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)
- Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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