Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Unbemanntes Luftfahrzeug, Beantragung einer Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb in der Betriebskategorie "speziell"

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 100 EUR - 500 EUR

2 bis 8 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsformular
    • Betriebsgenehmigung
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
    • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

    falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

    • Antragsformular
    • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

  • Verordnung (EG) Nummer 2018/1139
  • Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint