Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Zweck der Alarmierungsplanung ist eine möglichst schnelle und der jeweiligen Situation angemessene Alarmierung der bei einem Notruf, einer bestimmten Lage, einem bestimmten Objekt zu einem bestimmten Zeitpunkt und im ersten Zugriff benötigten Einsatzmittel. Daher sind grundsätzlich immer die am schnellsten verfügbaren geeigneten Einsatzmittel, unabhängig von bestehenden Verwaltungsgrenzen, einzuplanen.

Die Alarmierungsplanung ist die Zuordnung von Einsatzmitteln und Maßnahmen zu

  • Einsatzstichwörtern
  • Objekten/Gebieten

  • Zeiträumen

Die Alarmierung ist flächendeckend zu planen. Über die flächendeckende Planung hinaus sind objekt- und ereignisbezogene Alarmierungsplanungen - soweit erforderlich - anzulegen (z. B. Einsatzplanung für einen Industriebetrieb, Eisenbahnunfall). Es ist anzustreben, die Alarmierungsplanung auf Fahrzeuge und kleinere Organisationseinheiten (Schleifen) bezogen anzulegen, um eine möglichst bedarfsgerechte Alarmierung zu erreichen. Unabhängig von der Alarmierung gemäß der Alarmierungsplanung sind Nachalarmierungen jederzeit möglich.

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden, für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zuständig. Sie werden dabei von den Leitern der Integrierten Leitstellen (ILS), den Kreis- und Stadtbrandräten, den Leitern der Berufsfeuerwehren, den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren, den Durchführenden des Rettungsdienstes, den Mitwirkenden im Katastrophenschutz, den THW-Ortsbeauftragten, allen staatlichen und kommunalen Stellen sowie von den Betreibern von Anlagen und Einrichtungen gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) unterstützt.

Die Alarmierungsbekanntmachung (ABek) wird derzeit überarbeitet.

  • Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung - ABek)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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