Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Bei dieser so genannten Gesamtverteidigung im Rahmen des Spannungs- und Verteidigungsfalls wird zwischen der militärischen und der zivilen Verteidigung unterschieden.
Die zivile Verteidigung umfasst dabei alle nichtmilitärischen Maßnahmen der Verteidigung und betrifft insbesondere die folgenden vier Hauptaufgabenbereiche:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsgewalt
- Schutz der Zivilbevölkerung (Zivilschutz)
- Versorgung von Zivilbevölkerung und Streitkräften mit Gütern und Leistungen
- Unterstützung der Streitkräfte
In die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der zivilen Verteidigung sind dementsprechend alle Aufgabenbereiche der Verwaltung einbezogen, die im Hinblick auf den Spannung- und Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung sind.Die Länder und die dort befassten Stellen werden dabei im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig. In Bayern obliegt die Koordination der zivilen Verteidigung dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Im Zuge der grundlegenden Veränderungen der politischen und militärischen Lage in Europa in den 1990er Jahren wurden auch die auf den Spannungs- und Verteidigungsfall bezogenen Vorkehrungen der zivilen Verteidigung entsprechend angepasst.
Aktuelle Grundlage für die Zivile Verteidigung und deren Weiterentwicklung ist die "Konzeption Zivile Verteidigung - KZV", die die Bundesregierung am 24.08.2016 verabschiedet hat (siehe "Weiterführende Links").
Bezüglich sonstiger, von den Gegebenheiten des Spannungs- und Verteidigungsfalls losgelösten Bedrohungen erfolgen die zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland und deren Bevölkerung erforderlichen Vorkehrungen auf Grundlage und in Weiterentwicklung vor allem der Strukturen und Ressourcen des Katastrophenschutzes und der polizeilichen Gefahrenabwehr.