Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung, Einreichung eines Vorschlags

Sie können Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, für das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung vorschlagen. Diese können so mit einer staatlichen Auszeichnung geehrt werden.

Persönlichkeiten, die sich über einen längeren Zeitraum bei einer freiwilligen Hilfsorganisation engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung – dem Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen – geehrt werden.

Das Hilfsorganisationen-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung

  • als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige,
  • als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und
  • als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

bei einer katastrophenhilfspflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisation

  • Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
  • Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e.V. (ASB),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Landesverband Bayern (JUH),
  • Malteser Hilfsdienst e.V. Bayern (MHD),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG) oder
  • der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesverband Bayern (THW)

verliehen.

Als anrechenbare Dienstzeit gilt die Zeit der Dienstleistung als aktives Mitglied bei einer der genannten Organisationen (BRK, ASB, JUH, MHD, DLRG und THW). Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar, wenn sie nachgewiesen werden können.

Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst oder eine nachgewiesene Krankheitszeit gelten nicht als Unterbrechung.

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Städten durch die Oberbürgermeister, in einem dem Anlass entsprechendem Rahmen, ausgehändigt. Die Aushändigung kann auch durch eine von diesen beauftragten Person erfolgen.

Ein Ehrenzeichen darf nicht verliehen werden, solange für die Person bei einer uneingeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein Eintrag wegen einer rechtskräftigen Verurteilung enthalten ist.

Die Vorschläge auf Verleihung einer Dienstzeitauszeichnung sind von der jeweiligen Organisation, bei der die oder der zu Beleihende ehrenamtlichen Dienst verrichtet, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Die Vorschläge auf Verleihung einer Dienstzeitauszeichnung sind jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, bzw. rechtzeitig vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Aushändigung vorzulegen.

  • Art. 2 Abs. 1 Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • Vollzug des Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetzes

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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