Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Radioaktive Stoffe, Mitteilung über den Bestand

Unternehmen, Einrichtungen oder Personen, die mit sonstigen radioaktiven Stoffen umgehen, müssen über den Bestand Buch führen und diesen an die zuständige Behörde melden.

Der Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz ist verpflichtet, beim Umgang mit radioaktiven Stoffen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und Verbleib Buch zu führen und den Bestand von radioaktiven Stoffen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) mitzuteilen. Die Art und Aktivität der Stoffe, aufgeschlüsselt nach Radionukliden, ist mit anzugeben.

„Sonstige radioaktive Stoffe“ sind vor allem radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.

Sie sind Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach dem Strahlenschutzgesetz.

Die Meldung zum Bestand von radioaktiven Stoffen ist beim LfU einzureichen.

Die Mitteilung kann formlos über den Assistenten zur Mitteilung über den Bestand an radioaktiven Stoffen übermittelt werden (siehe unter "Online-Verfahren").

Das LfU prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und fordert gegebenenfalls Nachreichungen fehlender Unterlagen binnen angemessener Fristen.

Die Meldung soll dem folgenden Schema folgen:

  • Bestand zu Beginn des Berichtszeitraums,
  • Erwerb und Abgabe für den Berichtszeitraum, und
  • Bestand am Ende des Berichtszeitraums.

Die Angaben sind jeweils aufgeschlüsselt nach Radionukliden zu erstatten, wobei für den Erwerb und die Abgabe offener radioaktiver Stoffe monateweise zusammengefasst werden kann.

Der Bestand am Beginn des Berichtszeitraums ist einschließlich radioaktiver Abfälle vorzulegen.

Die Abgabe umfasst Angaben zum weiteren Verbleib (Weitergabe an Dritte zur weiteren Verwendung, Anwendung am Menschen, Abgabe als radioaktiver Abfall, Abgabe nach Freigabe, Abgabe als inaktiver Abfall gem. Entsorgungsanweisung, Abgabe über Luft- und/oder Wasserweg). Unabhängig von der Abgabe radioaktiver Stoffe sind Angaben zu Abluft- bzw. Abwassermengen in jeden Fall erforderlich, falls technische Anlagen, in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, im Einsatz sind.

In der Regel kann die Abwassermenge mit der in einem Jahr bezogenen Frischwassermenge gleichgesetzt werden.

Aktivitätsangaben müssen in den Meldungen klar ersichtlich sein, alleinige Angaben über Packungsgrößen etc. sind nicht ausreichend.


Die Mitteilung über den Bestand an sonstigen radioaktiven Stoffen ist dem LfU innerhalb eines Monats am Ende des Kalenderjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres mitzuteilen.

keine

  • Mitteilung über den Bestand radioaktiver Stoffe

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Strahlerzertifikat
    • Bei Abgabe als radioaktiver Abfall an die Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe: Antrag und Begleitschein sowie das Begleitblatt der Landessammelstelle Bayern

  • § 85 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
  • § 86 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
  • § 103 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

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Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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