Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ausländerzentralregister, Beantragung einer Übermittlungssperre

Wenn Sie im Zentralregister für Ausländer eingetragen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden dürfen.

Leben Sie als Ausländer mehr als 90 Tage in Deutschland, dann stehen Ihre personenbezogenen Daten in einem zentralen Register für Ausländer. Daraus können öffentliche Stellen Informationen über Sie erhalten.

Auch nicht-öffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Daten aus dem Ausländerzentralregister erhalten.

Sie können eine Übermittlungssperre Ihrer personenbezogenen Daten beantragen, wenn Sie eine Gefahr für sich oder Ihre Angehörigen sehen. Die Daten werden gesperrt, wenn:

  • Ihre schutzwürdigen Interessen oder die einer anderen Person durch die Übermittlung der Daten beeinträchtigt werden können oder
  • bei Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle.

Gesperrte Daten sind mit einer Übermittlungssperre versehen. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen (ohne Ihre Stellungnahme) an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten oder zwischenstaatliche Stellen übermittelt werden.

Wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist die Sperre auch gegenüber Behörden wirksam. Wie lange die Sperre gilt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
 

  • Sie können konkret und nachvollziehbar darlegen, dass Ihre oder die schutzwürdigen Interessen einer anderen Person durch die Übermittlung Ihrer Daten beeinträchtigt werden können.

Die Übermittlungssperre aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen:

Wenn Sie die Übermittlungssperre persönlich beantragen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie benötigen. Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin.
  • Bei Ihrem Termin hört eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Sie an, um die Gründe Ihres Anliegens zu erfahren. Anschließend wird über Ihren Antrag entschieden.
  • Sie bekommen dann einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Prüfung Ihres Antrags gilt ab sofort die Übermittlungssperre .  

Wenn Sie die Übermittlungssperre schriftlich beantragen:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde, welches Antragsformular und welche weiteren Unterlagen Sie benötigen. Sollte es kein Antragsformular geben, genügt ein formloser unterschriebener Antrag.
  • Senden Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen an Ihre Ausländerbehörde, das Ausländerzentralregister, oder die für die Bearbeitung Ihres Asylantrags zuständige Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Prüfung Ihres Antrags gilt ab sofort die Übermittlungssperre.

Hinweis: Übermittlungssperren können bei schutzwürdigen Interessen oder überwiegendem öffentlichen Interesse auch von Amts wegen gespeichert werden. Wurde eine Übermittlungssperre im Register von Amts wegen gespeichert, werden Sie als Betroffener von der Stelle, die über die Speicherung entschieden hat, informiert.

keine

keine

Je nach Behörde unterschiedlich

Die Übermittlung von Daten trotz bestehender Übermittlungssperre ist im Einzelfall erlaubt, wenn an der Kenntnis der gesperrten Daten ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht (zum Beispiel, um Straftaten zu verfolgen).

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Nachweis über Ihre Identität
    • gegebenenfalls geeignete Nachweise darüber, dass Sie oder eine andere Person durch die Übermittlung in Gefahr geraten können
       

  • § 4 Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
  • § 7 Durchführungsverordnung zum AZR-Gesetz (AZRG-DV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AZR-Gesetz und zur AZRG-DV

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

AdresseBundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0+49 911 943-0
+49 911 943-1000+49 911 943-1000

Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint