Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Waffenhandel, Anzeige der Verbringung von Schusswaffen oder Munition aus Deutschland

Wenn Sie als Waffenhändler oder Waffenhersteller mit allgemeiner Verbringungserlaubnis Schusswaffen oder Munition aus Deutschland in den EU-Raum, die Schengenstaaten sowie Nordirland transportieren, müssen Sie die Verbringung beim Bundesverwaltungsamt anzeigen.

Damit der legale Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Schengenraum sowie Nordirlands nachvollziehbar ist, gibt es den EU-Meldedienst. Im Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) werden EU-weit Meldungen zu Waffen- und Munitionstransporten erfasst. In Deutschlands nimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) Verbringungsmeldungen von Waffen und Munition an und übermittelt sie an das IMI.

Waffenhändler und -hersteller können statt einer Erlaubnis für jede einzelne Ausfuhr eine allgemeine Verbringungserlaubnis beantragen. Diese ist 3 Jahre lang gültig. Sie können die Erlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen.

Nur wenn Sie im Besitz dieser allgemeinen Verbringungserlaubnis sind, sind Sie verpflichtet, Ausfuhren in gleichgestellte Mitgliedstaaten direkt dem BVA anzuzeigen.

Diese Anzeige umfasst Angaben

  • zur Beförderung,
  • zu Versender und Empfänger,
  • zur Erlaubnis und
  • über die Waffen oder Munition.

  • Sie haben eine allgemeine, gültige Verbringungserlaubnis.
  • Der Empfängermitgliedstaat hat der Verbringung zugestimmt oder eine Freistellung erteilt.

Sie können die Verbringung online oder per Post melden.

Wenn Sie die Verbringung online melden wollen:

  • Öffnen Sie den Onlinedienst. Sie können sich folgendermaßen identifizieren:
    • als Privatperson mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, dem elektronischen Aufenthaltstitel oder der eID für EU-Bürger
    • als Privatperson mit dem ELSTER-Zertifikat über die BundID
    • als Organisation mit dem Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER
  • Füllen Sie den Antrag aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Senden Sie die Meldung online ab.

Wenn Sie die Verbringung per Post melden wollen:

  • Beantragen Sie das Formular für die Verbringungsanzeige bei der zuständigen Waffenbehörde.
  • Füllen Sie das Formular aus, unterschrieben Sie es und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesverwaltungsamt (BVA).

Das BVA prüft Ihre Meldung und überträgt die Informationen in das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI). Sie erhalten die bestätigte Meldung per Post.

Die allgemeine Verbringungserlaubnis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Anzeige und Verbringung müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums der Einfuhrerlaubnis geschehen.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • allgemeine Verbringungserlaubnis
    • vorherige Zustimmung oder Freistellung von der Zustimmung des Empfängermitgliedstaates

  • § 30 Satz 3 Waffengesetz (WaffG)
  • § 31 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
  • Verordnung zur Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/686

Bundesverwaltungsamt

AdresseBundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
+49 221 758-0+49 221 758-0
+49 221 758-2823+49 221 758-2823

Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint