Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen
Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis, Beantragung

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet, bedarf einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf einer Erlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis kann – auch nachträglich – mit Auflagen versehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und die Überwachung sicherzustellen.

Von der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule gemacht werden.

Zudem muss alle 4 Jahre eine 1-tägige Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen erfolgen.

  • Sie sind seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE.
  • Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenommen.

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

keine

45,20 EUR

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Fahrlehrerschein der Klasse BE seit mindestens 3 Jahren
    • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (schriftliche Erklärung des Arbeitgebers/der Arbeitgeber)
    • Bescheinigung der zuständigen Regierung, dass Sie innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungslehrgang teilgenommen haben
    • Erweitertes Führungszeugnis für die Erlaubnisbehörde nach § 30 a BZRG (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)

  • § 16 Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint