Die Erhebung der passiv gefischten Abfälle findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden. Wenn Sie folgende Abfälle sammeln oder entsorgen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen Statistischen Landesamt:
- Abfälle von Fischerei-Fanggeräten
- passiv gefischte Abfälle
Sie müssen Auskunft darüber geben, wie viele Abfälle Sie in einem bestimmten Jahr gesammelt und entsorgt haben.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen oder die Behörden.
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Die Auskünfte müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung der passiv gefischten Abfälle müssen Sie folgende Angaben machen:
- Art und Menge der Abfälle, die Sie im Berichtsjahr gesammelt oder entsorgt haben
- Abfälle von Fischerei-Fanggeräten
- passiv gefischte Abfälle
- Art der Entsorgung
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach den EU-Richtlinien zu Einweg-Kunststoffprodukten und zu Hafenauffangeinrichtungen. Die EU fordert ausführliche Nachweise über die Entsorgung von passiv gefischten Abfällen und von Fanggeräten. Fanggeräte der Fischerei tragen intensiv zur Verschmutzung der Meere bei, wenn sie nach Gebrauch ins Meer gelangen oder gar vorsätzlich auf See entsorgt werden.
EVAS-Nr.: 32187