Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Insolvenz, Beratung

Sie können sich von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder einer geeigneten Person beraten lassen.

Überschuldete Privatpersonen (natürliche Personen) können beim Amtsgericht einen Antrag auf Restschuldbefreiung im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Zunächst muss allerdings eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht werden.

Überschuldete Bürgerinnen und Bürger, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, haben die Möglichkeit, sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle oder beispielsweise an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl zu wenden. Soweit die persönlichen Einkommensverhältnisse es erfordern, ist für die Beratung durch einen Rechtsanwalt ein Antrag auf kostenlose Rechtsberatung (Beratungshilfe) möglich, der beim zuständigen Amtsgericht zu stellen ist.

Bevor ein gerichtliches Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet werden kann, muss eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) oder eine geeignete Stelle (anerkannte Insolvenzberatungsstelle) bescheinigen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattfand, aber scheiterte.

Sie sind überschuldet und streben ein Verbraucherinsolvenzverfahren an.

Wenden Sie sich an eine anerkannte Insolvenzberatungsstelle oder an eine geeignete Person (Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) Ihrer Wahl.

Sie müssen sich vor der Einleitung des Restschuldbefreiungsverfahrens beraten lassen.

keine

  • §§ 304 ff. Insolvenzordnung (InsO)

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen

Rechtsanwälte

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint