Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Soziale Entschädigung für Weltkriegsgeschädigte, Beantragung einer Entschädigungszahlung

Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege werden nur auf Antrag gewährt.

Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege können neben den sonstigen Leistungen eine monatliche Entschädigungszahlungen (MEZ) erhalten. Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt. Für Geschädigte mit schwersten Schädigungsfolgen erhöht sich die MEZ um 20%.

Im Einzelnen gelten seit 01.01.2024 folgende Entschädigungsleistungen:

Monatliche Entschädigungszahlung

Sie wird nach dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) unabhängig von Arbeitseinkommen und sonstigen Einkünften gewährt und beträgt monatlich zwischen 434 EUR (GdS von 30) und 2.169 EUR (GdS von 100) und ab dem 01.07.2026 zwischen 452 EUR und 2.261 EUR.

Besitzstandsleistung

Geschädigte, deren Antrag auf Leistungen bereits vor dem 01.01.2024 entschieden wurde, erhalten die am 31.12.2023 gewährten Leistungen als festen und um 25% erhöhten monatlichen Geldbetrag, soweit nicht die Leistungen nach dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht für sie günstiger sind. Insoweit besteht ein Wahlrecht.

Berufsschadensausgleich

Leistungsberechtigten Geschädigten, die wegen der anerkannten Gesundheitsstörungen ein gemindertes Erwerbseinkommen in Kauf nehmen müssen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein sog. Berufsschadensausgleich gewährt.

Voraussetzung ist, dass der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wenigstens 25 (= aufgerundet 30) beträgt.

Sie müssen den Leistungsantrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen.

Die Versorgung beginnt in der Regel mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Besonderheiten gelten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird, der Geschädigte an der Antragstellung verhindert war oder nachträglich eine höhere Leistung beantragt wird.

keine

  • Nachweis über Grad der Schädigungsfolgen

  • § 83 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
  • § 84 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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