Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Hochschule, Beantragung der staatlichen Feststellung zum Betrieb von Niederlassungen außerbayerischer staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen und Bildungseinrichtungen

oder sonstiger Einrichtungen mit Studienangebot in Bayern.

Sie müssen die Feststellung der Berechtigung zur Durchführung von Hochschulstudiengängen und die Abnahme von Hochschulprüfungen beantragen.

Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands der Bundesrepublik Deutschland, eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Staats, mit dem aufgrund eines Abkommens Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit im Hochschulbereich besteht, dürfen im Freistaat Bayern betrieben werden, wenn das Vorliegen der unten stehenden Voraussetzungen durch das Staatsministerium festgestellt wurde.

Dies gilt auch für Bildungseinrichtungen, die im Freistaat Bayern aufgrund von Kooperationen mit Hochschulen nach Satz 1 im jeweiligen Sitzland anerkannte und zugelassene Hochschulstudiengänge durchführen und entsprechende Hochschulqualifikationen und akademische Grade verleihen wollen.

Ausweitungen oder wesentliche Änderungen des Studienangebots nach Betriebsaufnahme sind dem Staatsministerium unverzüglich anzuzeigen.

1. Die Niederlassung führt ausschließlich ihre im Sitzland anerkannten und dort zugelassenen oder akkreditierten

Hochschulstudiengänge durch und ist nach dem Recht des Sitzlandes zur Durchführung

des/der Studiengänge im Freistaat Bayern berechtigt,

2. die auswärtige Hochschule verleiht ausschließlich ihre nach dem Recht ihrer Hauptniederlassung anerkannten und dort

zugelassenen oder rechtmäßig verliehenen akademischen Grade,

3. es werden nur Studienbewerberinnen und Studienbewerber angenommen, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in

die den akademischen Grad verleihende Hochschule erfüllen,

4. die Qualitätskontrolle ist durch das Sitzland gesichert.

keine

Es wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem mit der Feststellung verbundenen Verwaltungsaufwand.

  • Art. 112 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800+49 89 2186-2800

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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