Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Kurbeitrag und Kurtaxe, Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

In den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten können die Gemeinden von den Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im anerkannten Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, einen Kurbeitrag erheben. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, sich nicht ausschließlich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten und die Möglichkeit haben, gemeindliche Einrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Unterkunftsvermieter eingehoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag z. B. zusammen mit Eintrittsgeldern oder direkt bei der Gemeinde. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

In den Bayerischen Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben wird aufgrund Art. 24 KG i.V.m. der jeweiligen Kurtaxordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat eine Kurtaxe erhoben. Die aktuelle Kurtaxordnung ist bei der örtlichen Kur-GmbH/Kurverwaltung erhältlich.

  • Staatliche Anerkennung der Gemeinde als Kur- oder Erholungsort (für Kurbeitrag)/Status Staatsbad (für Kurtaxe)
  • Rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung (für Kurbeitrag)/staatliche Kurtaxordnung (für Kurtaxe)
  • Aufenthalt zu Kur- oder Erholungszwecken

  • Art. 7 Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Art. 24 Kostengesetz (KG)
  • Verordnung über die Erhebung der Kurtaxe (KurtaxV)
  • Rechtswirksame Kurbeitragssatzung

Stadt Röttingen

AdresseStadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
+49 9338 9728-0+49 9338 9728-0
+49 9338 9728-49+49 9338 9728-49

Stadt RöttingenOrt
Marktplatz 1
97285Röttingen
Verwaltungsgemeinschaft RöttingenOrt
Marktplatz 1
97285Röttingen

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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