Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Studium im Ausland, Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder einer Studienleistung
Die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen können auf Antrag anerkannt werden.
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden anlässlich der Fortsetzung des Studiums, der Ablegung von Prüfungen, der Aufnahme eines weiteren Studiums oder der Zulassung zur Promotion von einer Hochschule anerkannt, außer es bestehen wesentliche Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen.
Über die Frage, ob ein wesentlicher Unterschied besteht, entscheidet grundsätzlich das zuständige Prüfungsgremium der Hochschule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber das Studium fortsetzen, eine Prüfung ablegen, ein (weiteres) Studium aufnehmen oder promovieren möchte.
In den Studiengängen, die mit einer Staatsprüfung abschließen, gelten mitunter Sonderregelungen. Bitte lassen Sie sich an der jeweiligen Hochschule beraten.
Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag von der Hochschule anerkannt, wenn keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
Wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Dort wird geprüft, ob und inwieweit Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an der ausländischen Hochschule erbracht haben, bei einer Fortsetzung des Studiums anerkannt werden können.
Gleiches gilt für die Aufnahme eines Masterstudiums oder die Zulassung zur Promotion.
- Art. 86 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Technische Universität München
Universität Augsburg
Universität Bamberg (Otto-Friedrich-Universität)
Universität Bayreuth
Universität Erlangen-Nürnberg (Friedrich-Alexander-Universität)
Universität München (Ludwig-Maximilians-Universität)
Universität Passau
Universität Regensburg
Universität Würzburg (Julius-Maximilians-Universität)
Hochschule für Musik Würzburg
Hochschule für Musik und Theater München
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Technische Hochschule Augsburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Technische Hochschule Deggendorf
Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof
Technische Hochschule Ingolstadt
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Technische Hochschule Rosenheim
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Hochschule für Fernsehen und Film
Technische Hochschule Aschaffenburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Hochschule für Musik Nürnberg
Technische Universität Nürnberg
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben
Rathaus
- Montag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr - Dienstag
13:30 Uhr bis 18:30 Uhr - Mittwoch bis Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr











