Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Bundestagswahl, Einreichung eines Wahlvorschlags

Jede politische Partei kann einen Wahlvorschlag (Landeslisten- oder Kreiswahlvorschlag) einreichen. Kreiswahlvorschläge (auf Wahlkreisebene) können auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Die Kreiswahlvorschläge sind von den Parteien oder einzelnen Wahlberechtigten für den jeweiligen Wahlkreis aufzustellen (ein Wahlkreis besteht grundsätzlich aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt; je nach Bevölkerungszahl können Wahlkreise auch aus mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten oder jeweils Teilen davon bestehen) und sind beim Kreiswahlleiter, der seinen Sitz am Landratsamt oder der kreisfreien Stadt hat, einzureichen. Dort werden die Kreiswahlvorschläge geprüft. Der Kreiswahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Vorschläge.

Die Landeslistenvorschläge sind beim Landeswahlleiter einzureichen.

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen (siehe unter "Verwandte Themen"). Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

Ein Wahlvorschlag für eine Landesliste muss u.a. von 1 von Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Partei bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten ist.

Ein Kreiswahlvorschlag für einen Direktbewerber im Wahlkreis muss u.a. von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, wenn er von einer im Bundestag oder in einem Landtag bisher nicht vertretenen Partei oder von einzelnen Wahlberechtigten eingereicht wird.

Einschlägige Verlage bieten die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke an. Die für die Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Formblätter werden ausschließlich vom jeweiligen Landeswahlleiter bzw. Kreiswahlleiter ausgegeben.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.

  • §§ 18 bis 28 Bundeswahlgesetz (BWG)
  • §§ 32 bis 45 Bundeswahlordnung (BWO)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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