Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Stadteinblicke
Stadteinblicke

Bestens informiert

Bürgerserviceportal
Bürgerserviceportal

der VGem Röttingen - ab sofort verfügbar

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Umweltzone, Einrichtung

In verschiedenen bayerischen Städten sind Umweltzonen eingerichtet um die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehenden ökologischen und gesundheitlichen Belastungen durch Luftschadstoffe, wie z. B. Feinstaub und Stickstoffdioxid, zu verringern.

Umweltzonen sind an den entsprechenden Straßenschildern zu erkennen.

Umweltzonen sind Gebiete, die die Kommunen zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit bestimmen. Innerhalb dieser Gebiete werden "saubere" Fahrzeuge mit "freier Fahrt" belohnt, während Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Eingerichtet werden die Umweltzonen bisher im Rahmen der Luftreinhaltepläne als wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität.

Die Einrichtung einer Umweltzone wird bei der Erstellung bzw. Fortschreibung eines Luftreinhalteplans öffentlich bekannt gemacht (z.B. durch Auslegung und Internet) mit der Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen.

Grundlage der Gestaltung der Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen ist die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Abgasemissionen in Schadstoffgruppen gemäß der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV). In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten drei Fahrzeuggruppen in Umweltzonen fahren dürfen, bestimmen zunächst die betroffenen Kommunen selbst. Im Anhang 3 der Verordnung sind Fahrzeuge genannt, die von Verkehrsverboten auch ohne Kennzeichnung ausgenommen sind (z. B. Kfz, mit denen bestimmte behinderte Personen fahren oder gefahren werden, Krankenwagen, mobile Maschinen). Zusätzlich kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, oder Ausnahmegenehmigungen erteilen (siehe "Verwandte Themen").

Derzeit existieren in Bayern Umweltzonen in den Städten München (seit Oktober 2008), Augsburg (seit Juli 2009), Neu-Ulm (seit November 2009) und Regensburg(seit Januar 2018). Weitergehende Informationen wie z. B. Ausnahmeregelungen können dem Internetangebot der Regierungen von Oberbayern, der Oberpfalz und von Schwaben sowie der Städte München, Regensburg, Augsburg und Neu-Ulm entnommen werden (siehe "Weiterführende Links").

  • 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint