Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen
Stadteinblicke
Stadteinblicke
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ausbildungsbetriebe, Beantragung einer Förderung für die Ausbildung von jungen Menschen unter 25 Jahren

Ausbildungsbetriebe können für die Ausbildung von jungen Menschen in Bayern, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt verringert sind, eine ESF+ Förderung in Höhe von bis zu 6.000 € beantragen.

Zweck

Die Förderung unterstützt Unternehmen finanziell, die junge Menschen mit Qualifizierungshemmnissen ausbilden. Dadurch sollen die Chancen auf eine betriebliche Ausbildungsstelle für junge Menschen erhöht werden, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Ihr Eintritt ins Erwerbsleben und erfolgreicher Ausbildungsabschluss sollen gefördert werden.

Gegenstand

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern für junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen für bis zu 16 Monate.

Zuwendungsempfänger

Die Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" aus dem Europäischen Sozialfonds Plus wendet sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Deutschland, (a) die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung (b) mit einem jungen Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen (c) in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abschließen und (d) die Ausbildung in Bayern durchführen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind eine Pauschale der Ausbildungsvergütung für die betriebliche Ausbildung nach den Vorschriften von Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) in Bayern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 6 Monat(en) und 16 Monat(en).

Zuschuss in Höhe von 375 Euro je Ausbildungsmonat (Festbetrag) bis zu 16 Monate aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), insgesamt bis zu 6.000 Euro.

  • betriebliche Ausbildung
  • Durchführung der Ausbildung in Bayern
  • junge Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen
  • Antragstellung zu Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn

  • die/ der Auszubildende bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder
  • das Ausbildungsverhältnis bereits anderweitig aus öffentlichen Mitteln gefördert wird oder
  • eine andere Fördervoraussetzung nicht erfüllt ist.

  • Der Betrieb kann unter foerdercheck.bayern.de eine erste Einschätzung erhalten, ob das Ausbildungsverhältnis voraussichtlich förderfähig ist.
  • Ein Ausbildungsvertrag wird mit einem jungen Menschen unter 25 Jahren mit Qualifizierungshemmnissen geschlossen.
  • Der Betrieb beantragt innerhalb der Frist von max. drei Monaten die Förderung "Fit for Work - Chance Ausbildung" online in ESF Bavaria 2021 (gesonderte Fristen bei Vereinbarung einer Maßnahme der Assistierten Ausbildung - AsA).   
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales prüft den Förderantrag, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bewilligt die Förderung in der Regel für 16 Monate (Bewilligungszeitraum).
  • Das Ausbildungsverhältnis besteht mindestens sechs volle Monate.
  • Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beantragt der Betrieb online in ESF Bavaria 2021 die Auszahlung der Fördersumme. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, besteht ein anteiliger Anspruch (375 € multipliziert mit der Anzahl der vollen Monate, die das Ausbildungsverhältnis bestanden hat).   
  • Der Auszahlungsantrag wird vom Zentrum Bayern Familie und Soziales geprüft, ggf. müssen Belege elektronisch nachgereicht werden.
  • Die Förderung wird in einer Summe an den Betrieb ausbezahlt.

(Der Antrag muss zwingend spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn oder Beginn der Maßnahme der Assistierten Ausbildung gestellt sein.)

Die Antragsfrist beträgt zwischen 1 Monat(en) und 3 Monat(en). Beantragung spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist). Bei Vereinbarung einer AsA-Maßnahme gelten gesonderte Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 12 Monat(en) zu rechnen.

Ein Betrieb darf nur einmal auf der Website des ESF Bavaria 2021 registriert werden! Sollten mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu ESF Bavaria 2021 erhalten, z. B. wenn mehrere Anträge von unterschiedlichen Abteilungen/Niederlassungen gestellt werden sollen, dann legen Sie bitte weitere Nutzerkonten an. Die Nutzerin oder der Nutzer, die oder der sich erstmals registriert hat, ist der sogenannte Superuser. Dieser hat das Recht, weitere Nutzerkonten anzulegen. In ESF Bavaria 2021 finden Sie hierzu den Menüpunkt unter Administration/Projektträgerbenutzer.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Berufsausbildungsvertrag: Berufsausbildungsvertrag mit Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer
    • Letztes Zeugnis des oder der Auszubildenden: Letztes Zeugnis des oder der Auszubildenden einer allgemeinbildenden Schule oder einer Wirtschaftsschule (auch zur sonderpädagogischen Förderung); kann ein Zeugnis nicht vorgelegt werden, so kann in begründeten Fällen die Vorlage durch Glaubhaftmachung ersetzt werden.
    • ggf. Vereinbarung AsA-Maßnahme: Bei einer Antragstellung für Auszubildende, die mit Assistierter Ausbildung (AsA) gefördert werden, hat das antragstellende Ausbildungsunternehmen zusätzlich eine Erklärung des Bildungsträgers einzureichen, wann mit der oder dem Auszubildenden die AsA-Maßnahme vereinbart wurde.
    • ggf. Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus' für Azubis aus Drittstaaten: Nachweis des gesicherten Aufenthaltsstatus' für Auszubildende aus Drittstaaten, z. B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, alternativ ein Nachweis derAusbildungsduldung nach § 60c AufenthG.

  • Förderhinweise "Fit for Work - Chance Ausbildung" (Aktion 4.1)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint