Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Seilbahn, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.

Zweck

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.

Gegenstand

Gefördert werden die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (bspw. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich). Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.

Zuwendungsempfänger

Die Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Dies bedeutet, dass nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die direkt mit der Investition verbunden sind.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.

Eine Förderung ist möglich, wenn ...

  • der Investitionsbetrag mindestens 300.000 Euro und die Förderung mindestens 100.000 Euro beträgt.
  • die Investition eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordert. Das heißt, der Investitionsbetrag muss bezogen auf ein Jahr die Summe der in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) und des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre überschreiten.
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
  • das Vorhaben eine ganzjährige Nutzung der Seilbahnanlagen ermöglicht und sowohl auf den Winter- als auch auf den Sommertourismus ausgerichtet ist; hierzu ist mit der Antragstellung ein Konzept für die Ganzjahresnutzung vorzulegen.
  • das Vorhaben voraussichtlich innerhalb von 36 Monaten durchgeführt wird.
  • die geförderten Anlagen nach Abschluss des Vorhabens mindestens zwölf Jahre beim Zuwendungsempfänger zur zweckentsprechenden Nutzung verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Anlagen ersetzt.
  • die Förderung nicht als Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Abs. 1 AEUV qualifiziert wird oder die beihilferechtliche Zulässigkeit anderweitig sichergestellt wird.
  • die sonstigen Fördervoraussetzungen gegeben sind.

Antragstellung

Für Anträge ist das auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

keine

  • Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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