Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Kartellverbot, Informationen über die Verfolgung von Verstößen

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken/bewirken, sind verboten. 

Gegenstand verbotener Verhaltensabstimmungen sind in erster Linie Preisabsprachen. Aber auch über sonstige Faktoren wie Tätigkeitsgebiete, Produktionsmengen, Konditionen usw. können wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen werden.

Verstöße gegen das Kartellverbot werden von den Kartellbehörden verfolgt und können mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann darüber hinaus gegen jedes an der Zuwiderhandlung beteiligte Unternehmen bzw. jede beteiligte Unternehmensvereinigung eine höhere Geldbuße bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres verhängt werden. Das Verfahren richtet sich hierbei gegen die beteiligten Unternehmen und gegen die handelnden Personen.

Zuständige Behörden:

Soweit die Wirkungen des beanstandeten Verhaltens in Deutschland nicht über das Land Bayern hinausreichen: Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Ansonsten sind das Bundeskartellamt, bei europaweiten Wirkungen auch die Europäische Kommission (Generaldirektion Wettbewerb) zuständig. Für die Verfolgung von Submissionsabsprachen (§ 289 StGB), die mit einem Verstoß gegen das Kartellverbot zusammenfallen können, ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

  • §§ 1, 81, 48 und 49 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • §§ 9, 30, 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

AdresseBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstr. 28
80538 München
+49 89 2162-0+49 89 2162-0
+49 89 2162-2760+49 89 2162-2760

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint