Zweck
Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, einen möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften voranzutreiben.
Gegenstand
Gegenstand des Förderprogramms ist die Förderung des Aufbau- und Aufbaus einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft (abWG). Neue ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne der Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF sind Wohngemeinschaften, die erstmalig initiiert werden.
Förderfähig sind neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne des Art. 2 Abs. 4 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren ambulant betreuter Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 4 PfleWoqG.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähige Ausgaben, die durch den Aufbau einer neuen ambulant betreuten Wohngemeinschaft entstehen:
- Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung.
- Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen zur Koordination und Organisation
- Notwendige Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit
- Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume im Innenbereich sowie für Gemeinschaftsflächen im Außenbereich, die den besonderen Bedürfnissen, oder dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
- Anschubfinanzierung bis zu maximal 40.000 Euro
- Maximal bis zu 25.000 Euro für die Personal- und Sachausgaben, für externe Beratungsleistungen, oder Öffentlichkeitsarbeit und bis zu 15.000 Euro für notwendige Ausstattungsgegenstände
- Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, für einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten..
- Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP)