Zweck
Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen befördert werden.
Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung sind die Kosten des Betriebs einer Sportarbeitsgemeinschaft.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.
Art und Höhe
Die Förderung besteht in der Gewährung einer Pauschale an den Sportverein zu den Kosten des Betriebs der SAG. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug in den zurückliegenden Schuljahren 94,25 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 188,50 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).