Zweck
Mit der Förderung soll der Betrieb von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts unterstützt und damit für die Schülerinnen und Schüler ein Anreiz zur Ausübung verschiedener Sportarten geschaffen werden.
Mit dem Förderprogramm, das auch unter dem Namen "Sport nach 1" geführt wird, haben sich das Kultusministerium und der Bayerische Landes-Sportverband 1991 auf den Weg gemacht, durch die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen Schülerinnen und Schülern am Nachmittag ein den Sportunterricht ergänzendes qualifiziertes sportliches Angebot zu unterbreiten. Dazu schließen Sportvereine einen Vertrag mit einer an einer Kooperation interessierten Schule über die Durchführung einer SAG ab. Die SAG sollte aus mindestens 10 Schülern bestehen. Sie wird von qualifizierten Übungsleitern der Sportvereine bzw. von Lehrkräften geleitet.
Gegenstand
Nach Abschluss des SAG-Vertrags kann für die Durchführung einer SAG ein zusätzlicher, pauschalierter staatlicher Zuschuss zur Vereinspauschale, eine sog. SAG-Pauschale, seitens des Sportvereins beantragt werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine.
Art und Höhe
Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und der Zahl der in ganz Bayern eingerichteten SAG. Zum Schuljahr 2019/2020 hat der Freistaat das Bayerische Kooperationsmodell „Sport-nach-1 in Schule und Verein“ gestärkt und die SAG-Pauschale als ein besonderes Zeichen der Wertschätzung für das in den Sportvereinen geleistete ehrenamtliche Engagement erhöht. Die SAG-Pauschale betrug im zurückliegenden Schuljahr 2024/2025 130 € bei 35-38 Schuljahresstunden (1 Std (à 45 Minuten) /Schulwoche) und 260 € bei 70-76 Schuljahresstunden (2 Std (à 90 Minuten) /Schulwoche).