Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Landespflegegeld, Beantragung

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern können Landespflegegeld beantragen bzw. es kann für sie Landespflegegeld beantragt werden.

Das Landespflegegeld beträgt 500 EUR im Jahr. Es ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern. Damit unterstützt die Bayerische Staatsregierung pflegebedürftige Menschen auf ganz besondere Weise: Mit dem Geld können sie sich selbst etwas Gutes tun oder den Menschen, die sich täglich um sie kümmern, eine Anerkennung zukommen lassen. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes obliegt den pflegebedürftigen Menschen. Auf diese Weise soll deren Selbstbestimmungsrecht über die Gestaltung ihres Alltags hinaus gestärkt werden. Es dient nicht der Deckung des notwendigen pflegerischen Bedarfs, von Teilhabebedarfen oder der Existenzsicherung und wird deshalb nicht auf Leistungen zur Deckung des pflegerischen Bedarfs und von Teilhabebedarfen sowie auf existenzsichernde Sozialleistungen angerechnet.

Das Landespflegegeld wird einkommensunabhängig gewährt. Es ist steuerfrei.

Beachten Sie: Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Aktuelle Informationen zum Landespflegegeld erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Pflege unter: https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/

Landespflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die

  • mit ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung (Hauptwohnsitz) im Freistaat Bayern gemeldet sind und
  • an mindestens einem Tag des jeweiligen Pflegegeldjahres in einem Umfang von mindestens Pflegegrad 2 pflegebedürftig waren, unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben und
  • einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Pflegegeldjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch mit den erforderlichen Unterlagen an das Landesamt für Pflege übermittelt werden.
Der Antrag ist entweder durch die pflegebedürftige Person selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten oder Betreuer zu stellen.

keine

  • Zusammen mit dem Antrag sind vorzulegen:
    • eine Kopie des Bescheids oder Schreibens der gesetzlichen bzw. privaten Pflegekasse oder eines Trägers der Sozialhilfe über den Pflegegrad (das Gutachten des Medizinischen Dienstes – MD ist hierfür nicht ausreichend)
    • ggfs. eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises

    Liegen Ihnen die Unterlagen (z. B. Bescheid der Pflegekasse) noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

  • Bayerisches Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG)

Bayerisches Landesamt für Pflege

AdresseBayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
+49 9621 9669-0+49 9621 9669-0
+49 9621 9669-1111+49 9621 9669-1111

Bayerisches Landesamt für Pflege (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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