Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ökoflächenkataster, Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Das bayerische Ökoflächenkataster (ÖFK) ist eine Datenbank zur Erfassung und Dokumentation ökologisch bedeutsamer Flächen.

Das bayerische Ökoflächenkataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Ökokontoflächen (Kompensationsverzeichnis) und andere ökologisch bedeutsame Flächen.

Es wird beim Bayerischen Landesamt für Umwelt geführt und laufend fortgeschrieben. Es umfasst 

- ein Kompensationsverzeichnis bestehend aus:

  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und der baurechtlichen Eingriffsregelung und
  • Flächen, auf denen im Hinblick auf zu erwartende Eingriffe bereits Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt wurden oder die dafür geeignet sind (Ökokontoflächen)

- für Zwecke des Naturschutzes (z. B. Biotopverbund, Moorrenaturierung) angekaufte Flächen,

- Flächen aus Flurbereinigungsverfahren mit ökologischen bzw. landschaftspflegerischen Maßnahmen.

Eine Übersicht über die Flächen und allgemeine Daten sind öffentlich auf der Website des LfU verfügbar:

Ökoflächenkataster – So können Ökoflächen eingesehen werden

Die Daten im Kompensationsverzeichnis unterstützen die zuständigen Behörden beim Vollzug der Eingriffsregelung. Die Flächen dienen unter anderem als wertvolle Bausteine in ökologischen Verbundprojekten.

Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen

Die Genehmigungsbehörden (z. B. Regierungen, Landratsämter, Ämter für ländliche Entwicklung, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bergämter, Eisenbahnbundesamt) und Gemeinden sind für die Meldungen festgesetzter Ausgleichs- und Ersatzflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zuständig. Sie können einen Dritten mit der Meldung beauftragen.

Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen - LfU Bayern

Ausgleichs- und Ersatzflächen mit den Maßnahmen sind rechtzeitig von den Genehmigungsbehörden bzw. Gemeinden, d. h. unverzüglich nach Bescheidserlass bzw. mit Rechtskraft des Bebauungsplans, an das Ökoflächenkataster zu melden. Das gilt auch für Ausgleichs- und Ersatzflächen, die von Ökokonten abgebucht werden.

  • §§ 15-17 BNatSchG
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 9 Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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