Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Stiftung, Informationen zur Rechtsaufsicht

Zu ihrem Schutz unterstehen Stiftungen, die öffentliche Zwecke verfolgen, mit Ausnahme der staatlich verwalteten Stiftungen, der Rechtsaufsicht des Staates (Stiftungsaufsicht). Stiftungsbehörden sind die Regierungen.

Als Stiftungsbehörde sind die Regierungen für rechtsfähige Stiftungen, die nach ihrer Satzung ihren Sitz in Bayern haben, zuständig. Ausgenommen sind kirchliche und per Gesetz errichtete Stiftungen. Bei kommunalen Stiftungen, die ausschließlich von den jeweiligen kommunalen Organen verwaltet und vertreten werden, tritt an die Stelle der Stiftungsbehörde die Rechtsaufsichtsbehörde der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft (Landratsamt bei kreisangehörigen Gemeinden, Regierung bei kreisfreien Gemeinden oder Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).

Bei der Stiftungsaufsicht stehen insbesondere die Einhaltung des Stifterwillens, die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie der Erhalt des Grundstockvermögens im Vordergrund. Dies wird regelmäßig im Rahmen der Rechnungsprüfung überwacht.

Die Stiftungen sind zu einer ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet. Innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres sind ein Rechnungsabschluss und eine Vermögensübersicht (Jahresrechnung) zu erstellen und mit einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks der Stiftungsbehörde vorzulegen. Die Stiftungsbehörde prüft die Jahresrechnung (außer wenn die Jahresrechnung durch verwaltungseigene Stellen der staatlichen Rechnungsprüfung, einen Prüfungsverband, einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer geprüft wurde).

Außerdem sollen die Stiftungsbehörden die Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten, fördern und schützen sowie die Entschlusskraft und die Selbstverantwortung der Stiftungsorgane stärken.

Die Beratungs- und Überwachungstätigkeit umfasst ausschließlich stiftungsrechtliche Belange. Falls weitergehende fachliche Beratung – etwa in steuer-, erb- oder wirtschaftsrechtlichen Fragen – erforderlich wird, wenden Sie sich bitte je nachdem an das zuständige Finanzamt, einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Notar.

Für bestimmte, nur in Ausnahmefällen anzuwendende Aufsichtsmaßnahmen sowie die Rechnungsprüfung fallen Kosten entsprechend dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Angelegenheit an. Im Übrigen ist die Tätigkeit der Stiftungsaufsicht für Stiftungen, die überwiegend öffentliche Zwecke verfolgen, kostenfrei.

  • Stiftungsaufsicht, Art. 10 ff. BayStG (Bayerisches Stiftungsgesetz)
  • § 4 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Stiftungsgesetzes (AVBayStG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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