Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Bergbau, Aufsicht

Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht.

Bergbau ist als Sammelbegriff für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten der im Bundesberggesetz genannten Bodenschätze einschließlich aller mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten und Einrichtungen zu verstehen.

  • Wegen der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des Bergbaus zur Sicherung der Rohstoffversorgung,
  • zum Schutz der Lagerstätten,
  • zur Gewährleistung der Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus, und
  • zur Abwehr bergbaubedingter Gefahren

unterliegt der Bergbau der staatlichen Aussicht, der Bergaufsicht.

Wer zur Aufsuchung oder Gewinnung von bergfreien oder grundeigenen Bodenschätzen berechtigt ist, ferner die verantwortlichen Personen, die in § 64 Abs. 1 BbergG bezeichneten und die dem arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Dienst angehörenden sowie die unter § 66 Satz 1 Nr. 10 BbergG fallenden Personen (Auskunftspflichtige) haben der zuständigen Behörde die zur Durchführung der Bergaufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen.

Im Freistaat Bayern sind bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter für die Durchführung der Bergaufsicht zuständig. Das Bergamt Nordbayern ist eine Organisationseinheit bei der Regierung von Oberfranken, das Bergamt Südbayern ist eine Organisationseinheit bei der Regierung von Oberbayern. Das Bergamt Nordbayern ist für die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken, das Bergamt Südbayern ist für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben zuständig. Erstreckt sich ein unter der Aufsicht der Bergbehörde stehender Betrieb über den Amtsbezirk eines Bergamts hinaus, so bestimmt das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie das Bergamt, zu dessen Geschäftsbereich der Betrieb gehören soll.

Die Bergämter sind neben der Bergaufsicht auch für die gewerberechtliche Aufsicht bei Maßnahmen gewerblicher Unternehmer zur Herstellung oder wesentlichen Veränderung von Hohlräumen, die in nichtoffener Bauweise unter Tage errichtet werden, für Wiederherstellungsarbeiten und die Abfallbeseitigung in unterirdischen Hohlräumen sowie im Rahmen der Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, zuständig.

  • § 69 ff. Bundesberggesetz (BBergG)
  • § 2 und 3 Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung – BergbehördV)
  • § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über gewerbeaufsichtliche Zuständigkeiten (ZustV-GA)

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint