Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Weinrecht, Beantragung einer Versuchserlaubnis

Bei der Herstellung von Erzeugnissen und Getränken aus Weintrauben können versuchsweise nicht zugelassene Stoffe zugesetzt oder neue Verfahren angewandt werden, wenn die zuständige Behörde die Durchführung des Versuchs erlaubt hat.

Um den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt nicht zu hemmen, können spezielle önologische Verfahren bei allen Erzeugnissen oder Getränken aus Weintrauben im Rahmen eines Versuchs erprobt werden.
Dabei sind Beschränkungen und Überwachungsmaßnahmen notwendig, um zu verhindern, dass sie missbräuchlich ausgenutzt werden.

Beim positiven Ausgang des Versuches kann das Erzeugnis für den Verkehr freigegeben werden. Zuständige Behörden:

  • Die Regierungen sind für Versuchserlaubnisse gemäß § 3 WeinÜV, sofern von Vorschriften abgewichen wird, die vorrangig dem Gesundheits- und Täuschungsschutz dienen, zuständig.
  • Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau ist für alle sonstigen Versuchserlaubnisse zuständig.

Die Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschrittes muss im Vordergrund stehen und auf den Einzelfall beschränkt bleiben. Die Behandlungsstoffe müssen gesundheitlich unbedenklich sein.

Die Versuchserlaubnis ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzuholen.

Die Erlaubnis ist vor dem Beginn des Versuches einzuholen.

Je nach Weinmenge und Bedeutung des Versuches von 25 bis 250 EUR.

Hinzu kommen die Auslagen für gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

  • § 3 Wein-Überwachungsverordnung
  • § 31 Abs. 3 Nr. 3 Verordnung zur Ausführung weinrechtlicher Vorschriften (BayWeinRAV)
  • Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 10 Kostengesetz (KG)
  • Tarif-Nr. 7.IX.11/14.1 Kostenverzeichnis (KVz)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

AdresseBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
+49 931 9801-0+49 931 9801-0
+49 931 9801-3100+49 931 9801-3100

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Regierung von Unterfranken (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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