Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Drittkräfte an staatlichen Schulen, Beantragung der Einstellung

Der Freistaat Bayern stellt Haushaltsmittel für die Einstellung von sog. Drittkräften für die zusätzliche schulische Förderung und die Durchführung von interkulturellen Projekten für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und Migrationshintergrund zur Verfügung.

Bildung ist einer der maßgebenden Faktoren für eine gelingende Integration. Der Freistaat Bayern ermöglicht seit dem Jahr 2016 ergänzende Sprachförderangebote und andere schulische Integrationsprojekte. Mit den sogenannten "Mitteln für Drittkräfte" werden Personen eingestellt, die unterrichtsbegleitend insbesondere Sprachförderangebote sowie interkulturelle Projekte durchführen.

Im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können Schulen die Einstellung von sog. Drittkräften beantragen, wenn mindestens fünf, in Ausnahmefällen drei neu zugewanderte Kinder oder Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf gefördert werden können.

Grundsätzlich beantragen die Schulen eine Maßnahme für Drittkräfte bei der zuständigen Schulaufsicht, die ggf. mit der zuständigen Regierung die inhaltliche Eignung und die grundlegende rechnerische Richtigkeit der Maßnahme überprüft. Bevor die Maßnahmen nach einer inhaltlichen Prüfung bewilligt werden, muss mit dem zuständigen Sachgebiet der jeweiligen Regierung geklärt sein, ob im Rahmen des zugewiesenen Budgets ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Die Anträge werden von der zuständigen Regierung abschließend bewilligt. Im Anschluss daran wird der Vertragsabschluss mit der Drittkraft vorbereitet.

Die Antragsunterlagen sollen frühzeitig vor dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn bei der Regierung eingereicht werden, damit die Vertragsausfertigung und die Entgeltauszahlung zeitgerecht erfolgen können.

Bei Vorlage von vollständigen Einstellungsunterlagen werden die Verträge schnellstmöglich ausgefertigt.

Der Dienstantritt der Drittkraft kann erst nach der Genehmigung der Drittmittel, nach Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses und nach der Unterzeichnung einer Befristungsvereinbarung erfolgen.

  • Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz

    (erforderlich für alle Personen, die an Schulen beschäftigt werden sollen)

  • Zeugnisse über die abgeschlossene fachliche Ausbildung(erforderlich für die Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Nachweise (Arbeitszeugnisse) über frühere einschlägige Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern(eine einschlägige Berufserfahrung hat Auswirkungen auf die Stufenzuordnung in der zutreffenden Entgeltgruppe)
  • Sozialversicherungsausweis (Kopie)(Beschäftigte sind gemäß § 18h Abs. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch zur Vorlage beim Beschäftigungsbeginn verpflichtet)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis(bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises ändert sich u.a. der Urlaubsanspruch)
  • ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis(für nicht EU-Bürger erforderlich)
  • Honorarkraft: Rechnung (nach Beendigung der Dienstleistung)
  • für nach 1970 geborene Personen: Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bzw. Dokumentationshilfe der Schulleitung zum Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)(der Dienstantritt kann erst erfolgen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wurde)
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Regierung von Unterfranken
  • Übersicht über die erforderlichen Einstellungsunterlagen - Erstmalige Einstellung (unter Formulare auszudrucken)
  • Übersicht über die erforderlichen Einstellungsunterlagen - Wiederholte Beschäftigung (unter Formulare auszudrucken)
    • Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zu den Einstellungsmöglichkeiten von Drittkräften
    • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
    • Einsatz von Honorarkräften an Schulen

    Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1 b Sozialgesetzbuch (SGB VI)
    Antrag auf Zuweisung von Personalmittel für Drittkräfte
    Beiblatt zur Gesonderten Vereinbarung
    Datenschutzhinweise im Rahmen einer Einstellung und Beschäftigung
    Dienstbeginnsanzeige/Dienstbeendigungsanzeige
    Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens
    Erkärung zum Beschäftigungsverhältnis
    Erstmalige Einstellung - Drittkräfte
    Vollzug des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) vor der beabsichtigten Einstellung von tariflichen Lehrkräften
    Wiederholte Beschäftigung - Drittkräfte

    Regierung von Unterfranken

    AdresseRegierung von Unterfranken
    Peterplatz 9
    97070 Würzburg
    +49 931 380-00+49 931 380-00
    +49 931 380-2222+49 931 380-2222

    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

    Kontakt

    Stadt Röttingen
    Marktplatz 1
    97285 Röttingen
    Telefonnummer: 09338 9728-0
    Faxnummer: 09338 9728-49
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