Dienstleistungen: Stadt Röttingen

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Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Abgrabung, Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Bei der Anzeige des Abgrabungsbeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Abgrabungsbehörde lediglich über den bevorstehenden Abgrabungsbeginn informieren.

Durch die Anzeige des Abgrabungsbeginns soll die untere Abgrabungsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Abgrabungsüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige

Zeigen Sie den Abgrabungsbeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor der Ausführung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Abgrabungsbehörde die Einstellung der Abgrabung anordnen.

Den Abgrabungsbeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung einer genehmigungspflichtigen Abgrabung beginnen oder
  • Sie die Ausführung der Abgrabung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten fortsetzen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilabgrabungsgenehmigung umfasstes Vorhaben.

Schriftliche Einreichung

  • Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Baubeginnsanzeige“ bei der unteren Abgrabungsbehörde (Landratsämter und kreisfreie Städte) ein.
  • Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
  • Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
  • Die untere Abgrabungsbehörde prüft sodann, ob die Geltungsdauer der Abgrabungsgenehmigung noch nicht abgelaufen ist. Ferner kann sie gegebenenfalls Maßnahmen zur Überwachung der Abgrabung vorbereiten.

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung von Beginnsanzeigen ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.

  • Der Abgrabungsbeginn kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Abgrabungsbehörde angezeigt werden.
  • Das vorgegebene Formular „Baubeginnsanzeige“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
  • Unterschriften werden durch eine Authentifizierung mittels Nutzerkonto „BayernID“ oder „Mein Unternehmenskonto“ ersetzt.

Sie müssen den Abgrabungsbeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Ausführung anzeigen.

  • Art. 9 Bayerisches Abgrabungsgesetz (BayAbgrG)
  • Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (Digitale Bauantragsverordnung - DBauV)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

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