Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Ausländer, Ermittlung der Identität und Staatsangehörigkeit

Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person zu gewinnen.

Der konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörden kommt eine zunehmend wichtigere Bedeutung zu, um den gesetzlichen Auftrag des Aufenthaltsgesetzes – der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs (§ 1 Abs. 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) – zu erfüllen. Für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach Eintritt der Ausreisepflicht ist die frühzeitige Identitätsklärung wesentliche Voraussetzung.

Bei der Feststellung der Identität von Asylbewerbern sowie der Beschaffung von Nationalpässen und Passersatzpapieren handelt es sich um fachlich höchst anspruchsvolle und sehr spezialisierte Aufgaben. Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu im den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch. Diese dienen dazu, Erkenntnisse über die Identität der betroffenen Person, das Vorhandensein von Identitätsnachweisen und die Einreisemodalitäten zu gewinnen.

Die ausländerrechtliche Betreuung von Asylbewerbern bis zu der Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und vollziehbar zur Ausreise verpflichteter ehemaliger Asylbewerber soll grundsätzlich durch die Zentralen Ausländerbehörden erfolgen, wobei der Ermittlung von Identität und Staatsangehörigkeit in allen Verfahrensstadien eine wesentliche Rolle zukommt. Schwerpunkte der Aufgaben sind daher

  • die Identitätsklärung aller neu einreisenden Asylbewerber ohne ausreichende Identitätsnachweise zum frühesten möglichen Zeitpunkt,
  • eine engmaschige ausländerrechtliche Betreuung von Mitwirkungsverweigerern sowohl während des laufenden Asylverfahrens und intensiviert nach dessen erfolglosem Abschluss zur Feststellung der Identität, sowie
  • die konsequente Aufenthaltsbeendigung nach erfolglosem Asylverfahren.

  • § 15 Asylgesetz (AsylG)
  • §§ 48, 49 und 82 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00+49 931 380-00
+49 931 380-2222+49 931 380-2222

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint