Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Wildschweine und Dachse, Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger

Wildschweine und Dachse müssen auf Trichinen untersucht werden. Die Übertragung der Entnahme der Trichinenprobe auf Jäger ist möglich und muss vom Jäger beantragt werden.

Die zuständige Behörde kann einem Jäger, der Wild zum Zweck der Verwendung als Lebensmittel für den eigenen häuslichen Verbrauch erlegt oder kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder örtlichen Einzelhandel zur direkten Abgabe an Endverbraucher abgibt, im Fall von Wildschweinen oder Dachsen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen. Die Übertragung kann sich auf den Erlegeort (zuständige Behörde, in der der Jagdbezirk liegt) und/oder auf den Wohnort des Jägers beziehen.

Betreffende Personen müssen Inhaber eines Jahresjagdscheines sein.

Sie müssen von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden sein oder einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung durch Bescheinigung einer anderen hierfür zuständigen Behörde vorlegen.  

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt.

Die Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen ist formlos bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Pro Revier können auch mehrere Personen beauftragt werden. Eine Person kann auch von verschiedenen Behörden beauftragt werden. Der Personenkreis, der bei Vorliegen der Voraussetzungen beauftragt werden kann, ist nicht auf Jagdausübungsberechtigte begrenzt, sondern umfasst alle Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins.

Bei einer Übertragung der Probenahme auf einen Jäger legt die zuständige Behörde fest, zu welcher/welchen Trichinenuntersuchungsstelle(n) die Trichinenproben zur Untersuchung zu verbringen sind.
Die Dienstleistung der Trichinenprobenentnahme und -untersuchung durch den zuständigen amtlichen Tierarzt bestehen weiterhin unverändert und können selbstverständlich von den Verfügungsberechtigten der Tierkörper (Jäger) in Anspruch genommen werden.

Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine einmalige Bescheidsgebühr erhoben. Für eine Wildmarke inkl. Wildursprungsschein wird eine Gebühr erhoben.

  • Erforderliche Unterlagen, bayernweit. Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • gültiger Jagdschein
    • Teilnahmebestätigung der Schulung „Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen”

  • 6 Abs. 2 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

Landratsamt Würzburg

AdresseLandratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690+49 931 8003-5690

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint