Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Europastadt Röttingen
Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen
Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Festspielstadt Röttingen
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Erwachsenenbildung, Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus fördert Kurse für Jugendliche und berufstätige Personen zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule (auch berufsbegleitend).

Zweck und Gegenstand

Jugendliche ohne Schulabschluss und berufstätige Personen mit keiner oder nur einer geringen Qualifikation haben nur sehr geringe Chancen auf dem Arbeits- bzw. Lehrstellenmarkt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt den Trägern der Erwachsenenbildung (BaybFöG) staatlich geförderter Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern Landesmittel zur Verfügung, welche die Kurse zur Vorbereitung auf das Nachholen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule selbst durchführen sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Als Ziel der Kurse wird die Befähigung zum Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule angestrebt.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Festbetragsfinanzierung gewährt.

Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.

  • Die Kurse müssen teilnehmeroffen sein; d. h. es können sowohl Jugendliche/berufstätige Personen mit Schulabschluss als auch Jugendliche/berufstätige Personen ohne Schulabschluss teilnehmen.
  • Das Alter der Jugendlichen darf das 25. Lebensjahr nicht überschreiten. Die Teilnahme von berufstätigen Personen ist altersunabhängig.
  • An einem Kurs müssen mindestens 10 Jugendliche (berufsbegleitend 5 Jugendliche/berufstätige Personen) teilnehmen.
  • Um die Jugendlichen/berufstätigen Personen sinnvoll auf den Abschluss der Mittelschule vorzubereiten, sind mindestens 900 Unterrichtseinheiten erforderlich (berufsbegleitend 700 Unterrichtseinheiten); für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule werden 1.100 Unterrichtseinheiten empfohlen.
  • Der Projektträger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für den Unterricht einzusetzen und es ist auch eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.
  • Der Maßnahmenzeitraum muss mindestens 7 Monate betragen.

Der Förderantrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und die Höhe der Fördersumme.

Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.

keine

1 - 4 Wochen

  • Nachweise der Qualifikationen für das Lehrpersonal und die sozialpädagogische Betreuung
  • Formblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben"

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint