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Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Energetische Sanierung von Wohngebäuden, Beantragung eines Investitionszuschusses
Wenn Sie eine Privatperson sind und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes mit einer Sanierung erhöhen wollen, können Sie einen Investitionszuschuss erhalten.
Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu EUR 30.000 Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:
- Komplettsanierung eines Gebäudes zum sogenannten KfW-Effizienzhaus
- Wärmedämmung von
- Wänden,
- Dachflächen und
- Geschossdecken,
- neue Fenster und Außentüren,
- Erneuern und Einbauen einer Lüftungsanlage,
- Erneuern und Optimieren von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber EUR 5.000. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des sogenannten KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber EUR 30.000. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.
Wenn die Fördersumme weniger als EUR 300,00 beträgt, erhalten Sie keine Förderung.
Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.
Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung.
Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.
Sie sind eine Privatperson und
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (Selbstnutzer und Vermieter) oder
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte vornehmen:
- Vor Beginn der Baumaßnahmen müssen Sie einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Dieser berät Sie zu ihrem Sanierungsvorhaben und prüft, ob die Sanierungsmaßnahmen technisch förderfähig sind. Er erstellt eine "Bestätigung zum Antrag" (BzA).
- Mit der BzA können Sie die Förderung im KfW-Zuschussportal beantragen.
- Sie führen die Sanierung mithilfe eines Fachunternehmens durch.
- Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen gemäß der technischen Mindestanforderungen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).
- Sie geben die Identifikationsnummer der BnD im KfW-Zuschussportal ein und bestätigen die Sanierung sowie die Höhe der geleisteten Zahlungen.
- Nachdem Ihre Angaben erfolgreich durch die KfW geprüft wurden, überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.
Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.
keine
In der Regel erhalten Sie das Geld zum Ende des auf die abschließende Prüfung der BnD folgenden Monats.
Wenn Sie für Ihr Sanierungsvorhaben statt eines Investitionszuschusses einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bevorzugen, steht Ihnen das Programm 151/152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" zur Verfügung.
- Erforderliche Unterlage/n
- Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
- Nach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich zugehörige Verwaltungsvorschriften
- Programmmerkblatt der KfW zum Programm Nr. 430 (Programmmerkblatt hat Richtliniencharakter)
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