Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Bürgerserviceportal

der VGem Röttingen - ab sofort verfügbar

Stadteinblicke

bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Stadt der Sonnenuhren

einzigartiger Rundweg

Stadteinblicke

Bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Bürgerserviceportal

der VGem Röttingen - ab sofort verfügbar

Stadteinblicke

Bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Tierschutzrechtliche Erlaubnis, Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Beschreibung

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz ist insbesondere in folgenden Fällen erforderlich:

  • Züchten und Halten von Wirbeltieren zu Versuchszwecken und vergleichbare Tätigkeiten,
  • Tierhaltung in einem Tierheim oder ähnlichen Einrichtungen,
  • Zoos oder andere Einrichtungen zur Zurschaustellung von Tieren,
  • Verbringen oder Einführen von Wirbeltieren (außer Nutztiere) in das Inland zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung oder Vermitteln solcher Tiere
  • Schutzhundeausbildung für Dritte,
  • Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter
  • Durchführung von Tierbörsen,
  • gewerbsmäßige Tierzucht und Tierhaltung (Ausnahme: landwirtschaftliche Nutztiere),
  • gewerbsmäßiger Tierhandel,
  • gewerbsmäßiges Betreiben eines Reit- und Fahrbetriebes,
  • gewerbsmäßiges Zurschaustellen von Tieren,
  • gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfung bei Wirbeltieren.

Die Erteilung der tierschutzrechtlichen Erlaubnis ist Voraussetzung dafür, dass eine erlaubnispflichtige Einrichtung betrieben oder mit einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen werden darf. Sie hat daher präventiven Charakter zum Schutz der betroffenen Tiere.

Je nach Fallgestaltung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie z.B. Zulassung als Tiertransporteur bzw. als Viehhändler, Baugenehmigung(en), Genehmigung von Tierversuchen (erteilen die Regierungen von Oberbayern und Unterfranken), artenschutzrechtliche Genehmigungen; es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen.

Voraussetzungen

  • erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
  • geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • evtl. Verwendung geeigneter Stoffe

Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
  • Sachkundenachweise
  • Führungszeugnis als Zuverlässigkeitsnachweis

Kosten

Gebühren: 5 - 25.000 EUR (je nach Einzelfall) zzgl. Auslagen

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Tierschutzrechtliche Erlaubnis, Beantragung

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
97074 Würzburg
+49 931 8003-0
+49 931 8003-5690
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.11.2022

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint