Wein und Spiele
Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Abwasser, Zahlung der Abwassergebühren
Beschreibung
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.
Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abwasser, Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
- Abwasserentsorgung, Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Abwasserentsorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung, Durchführung
- Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen, Mitteilung des Prüfergebnisses
- Trink- und Abwasseranlage, Beantragung einer Härtefallförderung
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben
Rathaus
- Montag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr - Dienstag
13:00 Uhr bis 19:00 Uhr - Mittwoch bis Freitag
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr