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Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Behandlung im Krankenhaus und Rehabilitationseinrichtung für gesetzlich Unfallversicherte, Beantragung der Kostenübernahme
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Beschreibung
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:
- Behandlung,
- Krankenpflege,
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie
- Unterkunft und Verpflegung.
Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.
Voraussetzungen
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits, Schul- oder Wegeunfall
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit
Verfahrensablauf
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese beim zuständigen Unfallvericherungsträger zurückfordern. Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse formlos per Post, E-Mail oder mittels Versicherten-Self-Service im Serviceportal ein.
Fristen
Für Sie gibt es keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Die Kosten werden umgehend, das heißt innerhalb 1 Woche, erstattet.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Online Verfahren
Kosten
Für Sie fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
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