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Alle Dienstleistungen in der Übersicht
In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.
Abwasserentsorgung, Durchführung
Beschreibung
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden und Städte das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung. In der Beitrags- und Gebührensatzung wird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt. In denjenigen Bereichen des Gemeindegebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.
Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS) sowie Beitrags- und Gebührensatzungen (BG-EWS)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Abwasser, Zahlung der Abwassergebühren
- Abwasser, Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
- Abwasserentsorgung, Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
- Abwasserentsorgung, Beantragung eines Grundstücksanschlusses
- Abwasserentsorgung, Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe
- Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen, Mitteilung des Prüfergebnisses
- Niederschlagswasser, Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung
- Trink- und Abwasseranlage, Beantragung einer Härtefallförderung
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben
Rathaus
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