Dienstleistungen: Stadt Röttingen

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Bürgerserviceportal

der VGem Röttingen - ab sofort verfügbar

Stadteinblicke

bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Stadt der Sonnenuhren

einzigartiger Rundweg

Stadteinblicke

Bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Wein und Spiele

Europastadt Röttingen

Wein und Spiele

Bürgerserviceportal

der VGem Röttingen - ab sofort verfügbar

Stadteinblicke

Bestens informiert

Europastadt Röttingen

Warum sind wir die erste Europastadt?

Festspielstadt Röttingen

Wein und Spiele

Weinstadt Röttingen

Frankenwein trinkt man nicht allein

Dienstleistungen

Alle Dienstleistungen in der Übersicht

In diesem Bereich finden Sie zahlreiche typische Dienstleistungen einer Verwaltung, um Sie bereits im Vorfeld Ihres Behördengangs zu informieren und Ihnen den Besuch im Rathaus zu erleichtern.

Apotheker/Apothekerin, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland

Wenn Sie im Ausland als Apotheker/Apothekerin tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (= Certificate of good standing).

Beschreibung

Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Apothekerberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.

Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Apothekerberuf  zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart "O"
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landesapothekerkammer (Original oder in Form einer in Deutschland amtlich bzw. notariell beglaubigten Kopie)
  • Approbationsurkunde (Kopie, die von einer deutschen siegelführenden Behörde oder einer/einem deutschen Notar/in beglaubigt wurde)

Kosten

  • Certificate of good standing einsprachig (Sprache deutsch): 60,00 EUR
  • Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen deutsch und englisch): 80,00 EUR

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
+49 931 380-00
+49 931 380-2222
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2022

Kontakt

Stadt Röttingen
Marktplatz 1
97285 Röttingen
Telefonnummer: 09338 9728-0
Faxnummer: 09338 9728-49
E-Mail schreiben

Rathaus

  • Montag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
  • Dienstag
    13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch bis Freitag
    08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Öffnungszeiten Tourist-Info
Öffnungszeiten Postpoint