Frankenwein trinkt man nicht allein
Lebenslagen
Alle Lebenslagen in der Übersicht
Die nachfolgenden Seiten sollen Ihnen helfen und einen Überblick über unsere Tätigkeiten geben. Wir haben deshalb "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.
Aufbau und Gründung von Behörden und Einrichtungen
Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und der Art der Bestellung der staatlichen Organe erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung staatlicher Behörden im Einzelnen obliegt der Staatsregierung und auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Staatsministerien.Die Kommunen (Gemeinden, Landkreise und Bezirke) richten aufgrund des verfassungsrechtlich verbürgten Rechts der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerfüllung ihre Behörden eigenverantwortlich ein.
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